Regelung der Nachprüfungszeit im August

30 Mai 2008

Die Regelung der Beurteilung der Anträge auf einen Prüfungstermin im August

Die Regelung der Beurteilung der Anträge auf einen Prüfungstermin im August 1. Die Prüfung wird vom Dekan genehmigt. Folgende Regeln gelten für alle drei Fächer in allen drei Unterrichtssprachen der Fakultät. 2. Die Lehrbeauftragten der Institute bestimmen die maximale Anzahl der Plätze und den Termin der Prüfung, und die Institute sind verpflichtet diese bis zum 5. Juni auf ihrem Schwarzen Brett bekannt zu geben. Die Anzahl der ausgeschriebenen Plätze sollte mindestens 8% der Gesamtzahl der Studenten sein. 3. Weil diese Prüfungstermine im ETR nicht angegeben werden, beeinflussen diese die, für die 7wöchige Periode angegebene Prüfungstermine nicht, das heißt, dass die Anzahl der ausgeschriebenen Prüfungstermine nicht gekürzt wird. 4. Eine extra Chance bekommen nur diejenigen Studenten, die laut des Lehrbeauftragten, die Prüfung auch tatsächlich versucht haben. (Diejenige, die bei der Prüfung eine „Nicht erschienen“ Eintragung bekommen, dürfen keine Prüfungsmöglichkeit im August erhalten.) 5. Wenn mehrere Anträge eingehen, als wie viele Prüflinge das Institut zulässt, geschieht die Vergabe der Plätze folgendermaßen: a, bevorzugt wird derjenige, der nur eine Nachprüfung hat, b, bzw. dessen Nachprüfung eine C oder D Prüfung ist (im Juni schon zwei Prüfungen hatte). c, Wenn es nach der Untersuchung der ersten zwei Kriterien immer noch mehr Bewerber gibt, als Plätze, dann werden diejenigen bevorzugt, die den Antrag früher gestellt haben. 6. Die Abgabefrist für den Antrag auf eine Prüfung im August ist vom 30. Juni bis zum 4. Juli, 15.00 Uhr (im Dekanat, gegenüber dem Aufzug, neben dem Studierendenbüro). Die Betroffenen bekommen bis zum 15. Juli eine Antwort, ob sie im August die Prüfung machen dürfen, gleichzeitig bekommen die Institute die Namenlisten der Studenten. Den Tag der Prüfung bestimmt der Lehrbeauftragte des Instituts innerhalb der angegebenen Nachprüfungswoche. Die Studenten werden über den genauen Termin der Prüfung vom Studienreferat benachrichtigt. 7. Der Antrag kann ausschließlich auf dem, von der Homepage des Dekanats (www.medizin.hu) heruntergeladenen, mit dem Computer ausgefüllten und ausgedruckten Formular eingereicht werden. Ein Student darf nur einen Antrag einreichen. Pécs, den 28. Mai 2008 Prof. Dr. Péter Németh Dekan
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