Informationsblatt für Studierende bzgl. des Beginns des akademischen Jahres 2020/2021

1 September 2020

Sehr geehrte/r Studierende!

Am Beginn des akademischen Jahres 2020/2021 lassen Sie uns Sie über einigen wichtigen Leitfaden bzgl. des Ablaufs des Wintersemesters informieren.

Wegen der praktischen Charakterzüge der Ausbildung geschieht der Unterricht meist mit persönlicher Anwesenheit. In Bezug auf die jetzigen und künftigen epidemiologischen Maßnahmen und auf eine eventuelle Gefahrsituation plant die Fakultät ein hybrides Unterrichtsmodell wie gefolgt.

Unterricht im Wintersemester

  1. Der Unterricht ist vor allem an Anwesenheit gebunden, aber laut Entscheidung des Lehrbeauftragten (falls das Fach und die Charakterzüge des Unterrichts es erlaubt) kann der Unterricht auch online organisiert werden. Die während des Unterrichts aufgenommene oder als Vorbereitung zum Unterricht angefertigte Videoaufnahme wird in PotePedia zugänglich gemacht. Wir bitten Sie, sich über die Leistungsvoraussetzungen des jeweiligen Faches immer beim Lehrbeauftragten zu informieren.
  2. Im Interesse der Einhaltung der aktuellen epidemiologischen Regelungen kann sich die Zahl der Kleingruppenunterrichteinheiten während der Bildung erhöhen (Gruppenweiteraufteilung, Kleingruppenübungen).
  3. Um den Unterricht der Pflichtfächer aufrecht erhalten zu können, kann es vorkommen, dass die Einheiten umstrukturiert werden müssen: in den Zeiten, wo die Anwesenheit möglich ist, müssen die kompetenzentwickelnden praktischen Einheiten zeitlich vorgeholt werden, und die Anwesenheit nicht unbedingt erfordernden Einheiten müssen in den Zeiten unterrichtet werden, wo die Anwesenheit nicht möglich ist. Im Interesse dieser kann man von den in der Kursbeschreibung festgelegten Thematik abweichen und mit Einwilligung der Studierenden kann man auch Extraeinheiten, die mit anderen Einheiten des Vorlesungsplans nicht überschneiden, einplanen.
  4. Bezugnehmend auf die epidemiologische Lage kann der Lehrbeauftragte sich so entscheiden, dass er die Rolle der Semestertests in der Aufstellung der Endnote erhöht (z.B. angebotene Note anhand der Semesterzwischenleistungen).
  5. Wo die Schutzentfernung (1.5 m) während der Vorlesungen, Seminare und Konsultationen der Pflicht- und Wahlpflichtfächer nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen der Maske Pflicht, aber der Lehrbeauftragte kann sich auch so entscheiden, dass diese teilweise oder im Ganzen online gehalten werden.
  6. Wo der Unterricht eines Wahlpflichtfaches wegen der Pandemielage unmöglich wird, kann der Studierende, um Kreditverlust zu vermeiden, sich während der Vorlesungszeit einem anderen Wahlpflichtfach anschließen. In diesem Fall bleiben die Voraussetzungen der Leistung des zweiten Faches die gleichen, und zwar im vollen Maße.
  7. Dem Studierenden, der das Semester wegen der Pandemielage nur online beginnen kann und sich erst später dem Unterricht anschließen kann, müssen die Lehrbeauftragten in den entsprechen Flächen der PotePedia den Lernstoff online zuganglich machen und Nachholmöglichkeiten sichern.
  8. Über die Abwesenheit und Fehlzeiten müssen die Studierenden in jedem Fall den Lehrbeauftragten informieren, und mit ihm die Nachholmöglichkeiten vereinbaren. Die fachspezifischen Nachholmethoden werden in Bezug auf das Fach und den Lernstoff vom Lehrbeauftragten bestimmt. Fehlzeiten wegen der Pandemie werden als entschuldigte Fehlzeiten angesehen, aber wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Maß dieser kann die in der Kursbeschreibung festgelegten Zeiten nicht überschreiten (bzw. das maximale 25%). Für die Fehlzeiten, die nicht wegen der Pandemie entstanden sind, gelten die allgemeinen Fakultätsregelungen.
  9. Studierende, die wegen der Pandemielage zu viele Fehlzeiten bekommen, und sie nicht mehr nachzuholen sind, können das Semester wegen der praktischen Charakterzüge der Ausbildung nachträglich passiv stellen.

Prüfungen in der Prüfungszeit des akademischen Jahres 2020/2021

  1. Bei der Organisierung der Prüfungen des Wintersemesters streben wir vor allem nach den gewohnten und vom Kurrikulum vorgeschriebenen Prüfungsformen mit Anwesenheit. Davon abweichen kann man nur wegen der nötigen Erhöhung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen.
  2. Falls die online Formen des Prüfens nötig werden, sollten wir vor allem anhand der vorherigen Erfahrungen die folgenden Flächen genutzt werden:
  • Bei mündlichen Prüfungen: Microsoft Teams, Zoom,
  • Bei schriftlichen Prüfungen: eigenhändig entwickelte Flächen, Moodle, Unipoll.
    1. Studentische Fehlzeiten von den Prüfungen, die dokumentiert wegen der Pandemielage entstanden sind, werden als entschuldigt angesehen, die Prüfungschance wird nicht genommen, nach der Schutzbeobachtung kann sich der Studierende für den nächsten freien Prüfungstermin anmelden.
    2. In dieser Prüfungszeit sichert die Fakultät den Studierenden wegen der Pandemielage erwarteten erhöhten Zahl an Fehlzeiten mehr Prüfungstermine.

 

Da es im Interesse der Qualitätssicherung der Ausbildung steht, die Bildung mit Anwesenheit ungestört aufrecht zu erhalten und die Pandemielage maximal zu beachten,

müssen sowohl die Studierenden als auch die Dozenten und Bildungsorganisatoren die epidemiologischen Schutzmaßnahmen strikt einhalten.

 

Für weitere Informationen bitte, suchen Sie die Webseite des Studienreferats auf (https://aok.pte.hu/de/egyseg/570) oder kontaktieren Sie Ihre/n Studienberater/in, bei wem Sie immer Informationen bekommen können. Während der Verwaltung empfehlen wir die elektronische Kontakthaltung (Email oder Telefon).

 

In dringenden Fällen müssen Sie vor dem persönlichen Erscheinen im Studienreferat einen Termin unter dem folgenden Link durch Auswahl der Dienstleistung buchen: https://aok.pte.hu/de/egyseg/570/szolgaltatasok/142. Bitte, beachten Sie, dass das Referat nur diejenigen Studierenden empfangen kann, die einen Termin gebucht haben, um die große Menschenmenge zu vermeiden.

 

Viel Erfolg für Ihr Studium wünschend, mit freundlichen Grüßen,

Bernadett Potos

Referatsleiterin

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