Nachricht des Dekans - Verordnungen über den Institutsbesuch und über die hygienischen Maßnahmen während der Epidemie begünstigende Situation

4 September 2020

Sehr geehrte Student*innen,

hiermit informiere ich Sie, dass die gemeinsame Anordnung des Rektors und des Kanzlers Nr. 14/2020 am 1. September 2020 bezüglich der Verordnungen über den Institutsbesuch und über die hygienischen Maßnahmen während der Epidemie begünstigende Situation in Kraft getreten ist.

Laut des 4§ der Anordnung können die Geländen, Veranstaltungen und Kurse der Universität – nur auf Eigenverantwortung – ausschließlich gesunde Personen, die die Symptomen des Coronavirus nicht produzieren, besuchen. Die typischen Symptome der Erkrankung sind in der Anlage Nr. 1 zu sehen.

Falls Sie einen PCR Test machen lassen müssen, dann sollen Sie auf das Testergebnis in offizieller oder in freiwilliger Quarantäne warten. Die Quarantäne kann nur nach einem negativen PCR Testergebnis verlassen werden. Im Fall von offizieller Quarantäne kann man der Ort der Quarantäne nur im Besitz des Beschusses über die Entlassung des Quarantänepflichtes oder über das Verlassen der Quarantäne verlassen. Die Medizinische Fakultät wird alles tun den Studenten die Nachholmöglichkeiten zu sichern.

Laut Punkt (2) des 5§ darf man das Universitätsgelände nur mit ärztlicher Mund- und Nasenmaske, oder Schal, oder Halstuch (im Weiteren: Maske) betreten.

 

Wir bitten Sie um die obengenannten Vorschriften strikt einzuhalten.

 

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Miklós Nyitrai

Dekan

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