Obligatorische medizinische Eignungsuntersuchung - Informationen - Sommersemester 2024

19 Januar 2024

Sehr geehrte Studierende!

 

Die periodischen medizinischen Eignungsuntersuchungen derjenigen Studierenden, deren Eignung noch im Laufe des Sommersemesters (spätestens bis zum letzten Tag der Prüfungszeit im Sommersemester, also bis zum 28. Juni 2024) abläuft, oder schon früher abgelaufen war/oder es fehlt, werden vom Zentrum für Berufs- und Arbeitshygiene des Klinischen Zentrums der Universität Pécs (im Weiteren: Zentrum) im Sommersemester vom 27. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 durchgeführt.

 

Das jetzige Gültigkeitsdatum Ihrer Eignung (aufgrund der vom Zentrum früher erhaltenen offiziellen Angaben) können Sie im Neptun unter „Studien/Angaben zur Bildung/Feld: Die medizinische Eignung ist gültig bis zum:” überprüfen.

 

Den Link für die Anmeldung können Sie auf der Homepage des Studienreferates finden, unter dem Sie sich einen Termin von den vom Zentrum angebotenen Terminen buchen können, wenn die Seite geöffnet wird.

  • Eröffnung der Anmeldung: 23. Januar 2024
  • Zeitraum für die Untersuchungen: 27. Januar – 31. März 2024

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wenn Sie bei der Untersuchung nicht erscheinen, als „nicht geeignet” oder „vorläufig nicht geeignet” eingestuft werden, keine medizinischen Tätigkeiten ausüben dürfen, des Weiteren werden Sie sich in der Prüfungszeit des Sommersemesters für keine Prüfungen anmelden können.

 

In Anbetracht der vom Zentrum angegebenen begrenzten Termine kann nicht garantiert werden, dass der versäumte Termin nachgeholt werden kann, deswegen bitten wir Sie beim gebuchten Termin zu erscheinen und an der Untersuchung spätestens bis zum 31. März 2024 teilzunehmen, um eine spätere Verhinderung in Ihrem Studienverlauf vorzubeugen.

 

Es ist unsere Empfehlung, die Anmeldung für die Untersuchung nicht auf die letzten Wochen aufzuschieben, denn es kann nicht garantiert werden, dass es da noch freie Plätze geben wird. Vom Zentrum werden für den gesamten Untersuchungszeitraum mehr Plätze zur Verfügung gestellt als die mehrfache Zahl der von der Fakultät angegebene Zahl der Studierenden, so kann der aus einer späten Anmeldung resultierende Platzmangel nicht als billigender Grund für die Befreiung von der Sperrung der Teilnahme an der Prüfungszeit akzeptiert werden.

 

Des Weiteren machen wir Sie darauf aufmerksam, dass diejenigen Studierenden, die beim gebuchten Termin nicht erscheinen, laut § 51, Abs. (12) der Erstattungs- und Zuwendungsordnung die Gebühr für das Verpassen des Eignungsuntersuchungstermins bezahlen müssen.

 

Bitte beachten Sie, dass denjenigen Studierenden, die zu Beginn der Prüfungsanmeldeperiode des Sommersemesters über keine gültige medizinische Eignungsuntersuchung verfügen werden, die Prüfungsanmeldung gesperrt wird. So bitten wir Sie, sich für die Untersuchung schnellstmöglich anzumelden und daran teilzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Studienreferat