PCR Test für die Studierende der Fachrichtung Allgemeine Humanmedizin im ersten und zweiten Jahrgang

8 September 2020

Sehr geehrte Studierenden!

Hiermit möchten wir Sie informieren, dass die Fakultät laut Entscheidung der Leitung des Dekanats auch den Studierenden die Durchführung des PCR Tests ermöglicht, die in der Fachrichtung Allgemeine Humanmedizin im ersten oder zweiten Jahr studieren und die in August oder in September nicht getestet worden sind. Die Tests werden anhand der Kapazitäten des Zentrums für Berufs- und Arbeitshygiene eingeteilt und durchgeführt.

Der PCR Test ist keine Voraussetzung für die Teilnahme im Unterricht für die Studierenden der Fachrichtung Allgemeine Humanmedizin im ersten oder zweiten Jahr, falls Sie keine Fächer, die mit Patientenkontakt oder mit Einritt in den Kliniken gebunden sind, belegen!

Hiermit möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Durchführung des PCR Tests für alle Studierenden der Fachrichtung ZAHNMEDIZIN weiterhin Pflicht ist!

Für weitere Informationen lesen Sie bitte das beigefügte Informationsblatt gründlich durch!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Bernadett Potos

Referatsleiterin

 

Dokumente:

PCR für den ersten und zweiten Jahrgang der Fachrichtung Allgemeine Humanmedizin (pdf)