Am 15. Dezember wurde die gemeinsame Anordnung Nr. 2/2021 des Rektors, des Kanzlers und des Präsidenten des Klinikums veröffentlicht, nach der die Studenten der Universität Pécs die dritte (im Falle einer einmaligen Impfung die zweite) Impfung erhalten müssen.
Laut Anordnung:
Sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anordnung (15. Dezember 2021) bereits 180 Tage nach der ersten Dosis des Einzeldosisimpfstoffs und 180 Tage nach der zweiten Dosis des Doppeldosisimpfstoffs vergangen, so ist der unterrichtspflichtige Schüler verpflichtet, sich bis zum 28. Februar 2022 der Impfung nach § 2 Abs. 2 c) zu unterziehen und den Impfnachweis nach § 5 zu erbringen oder die ärztliche Bescheinigung nach § 3 als Grundlage für die Befreiung vorzulegen.
Die vollständigen Anweisungen sind auf der Website der Medizinischen Fakultät auf der Seite zum Coronavirus unter Dokumente zu finden.
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MTI/Tibor Rosta