Oft gestellte Fragen an der UPMF bzgl. Bildung und Studienpläne

21 März 2020

Häufig gestellte Fragen an der Medizinischen Fakultät bzgl. des Sommersemesters 2020/2021 und der Prüfungszeit

Wer informiert uns bzgl. der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen?

Die Lehrbeauftragten. Bei Pflichtfächern können die Prüfungen ausschließlich auf dem Universitätsgelände in Präsenz oder durch in-house Online-Prüfungen abgewickelt werden, bei Wahl- und Wahlpflichtfächern werden vorwiegend fern Online-Prüfungen herangezogen.

Wird das Semester zu dem geplanten Zeitpunkt beendet?

Ja, zurzeit wird das geplant. Das wird nur in äußerst begründeten Fällen, die aus der epidemiologischen Lage resultieren, geändert. Gemäß dem Beschluss des Operativen Stabes der Universität Pécs verlängert sich jedoch die Prüfungszeit bis zum 31. August, und es wird eine Sonderprüfungszeit am Ende August angeboten.

Haben die Studenten des Abschlussjahres im aktuellen Studienjahr die Möglichkeit, die Abschlussprüfung (Staatsexamen) später als geplant zu absolvieren?

Ja, sofern man die Abschlussprüfung wegen der epidemiologischen Lage (z.B. Erkrankung an Codiv-19, freiwillige Arbeit, oder man wurde beauftragt, in der Pandemielage Hilfe zu leisten) nicht zu dem geplanten Zeitpunkt absolvieren kann, hat man die Möglichkeit, die Prüfung im August oder im November anzutreten. Wir sichern den meisten Studenten, die Abschlussprüfung zu dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt anzutreten.

Haben die Lehrbeauftragten die Möglichkeit, den Studenten im PJ weitere Prüfungstage anzubieten?

Die Festlegung der Prüfungstage erfolgt aufgrund der Routine der früheren Jahre, also aufgrund der Vereinbarung mit den Vertretern der Studenten. Die Lehrbeauftragten haben die Möglichkeit, im Vergleich zu den abgestimmten Prüfungstagen weitere anzubieten abhängig von der Lage des Personals im Institut.

Wie viele Prüfungsmöglichkeiten werden die Lehrbeauftragten in der Sonderprüfungszeit anbieten?

Man kann mit einem Prüfungstag pro Lehrfach rechnen, was auch von den Ansprüchen der Studenten abhängt. Es kann mit Prüfungsmöglichkeiten, die ungefähr der Kapazität einer allgemeinen Prüfungswoche entsprechen, gerechnet werden. In der Sonderprüfungszeit werden also nicht einmal die, die berechtigt sind, an der Sonderprüfungszeit teilzunehmen, alle Prüfungen absolvieren können, man kann höchstens 1-2 Prüfungen in dieser Zeitphase nachholen.

Kann man das Wintersemester antreten, wenn man das Sommerpraktikum aus epidemiologischen Gründen nicht absolviert hat?

Die Voraussetzungen der Lehrfächer, die auf Sommerpraktika bauen, werden vorübergehend modifiziert, um das Studium fortsetzen zu können, wenn man aus epidemiologischen Gründen daran gehindert war, das Sommerpraktikum abzuleisten.  Dennoch empfehlen wir Ihnen, das Sommerpraktikum zeitrecht abzuleisten, da Sommerpraktika in der Vorlesungszeit nicht angetreten werden dürfen, und im Sommer späterer Semester hat man andere Sommerpraktika abzuleisten oder es beginnt bereits das PJ.

Wie werden die Sommerpraktika abgewickelt? (z.B. Anmeldung, Vereinbarung mit den Krankenhäusern über den Zeitpunkt des Praktikums)

Die Stundenzahl der freiwilligen Arbeit/des Auftrags lässt sich weiterhin verrechnen, was die Sommerpraktika, die Praktika des PJ-s oder das Klinische Blockpraktikum anbelangt.

Anhängig davon, ob die Gefahrsituation zurückgezogen wird, gelten während der Sommerpraktika die gewöhnlichen Erleichterungen (Leistung aufgrund Stundenzahl; Einberechnung von Leistungen, die im Notdienst oder am Wochenende ausgeübt wurden; man kann das Praktikum auch an nicht akkreditierten Stellen absolvieren). Wir empfehlen Ihnen weiterhin, Ihre Praktika bei Möglichkeit an Stellen, die akkreditiert sind abzuleisten, und auf die Möglichkeit der Einberechnung nur im Notfall zurückzugreifen.

 Fallen die Sommerpraktika aus, kann man sie auf das nächste Studienjahr verschieben?

Bei Lehrfächern, deren Belegung abgeleistete Sommerpraktika voraussetzen, wird dieses Kriterium der Fachbelegung außer Acht gelassen, so können Sommerpraktika auch später nachgeholt werden. Dennoch empfehlen wir Ihnen, den Sommer vollständig auszuloten, denn es kann Ihnen auch später Schwierigkeiten bereiten, wegen den zusammengesetzten studentischen Beschäftigungen für das Sommerpraktikum Zeit zu finden. Sommerpraktika dürfen in der Vorlesungszeit nicht nachgeholt werden (nicht einmal in den Abendstunden oder am Wochenende).

Was kann ich tun, wenn meine Anmeldung für das Chirurgische Praktikum bereits akzeptiert ist, das Praktikum sich jedoch aus epidemiologischen Gründen nicht verwirklichen lässt?

Abhängig von der neu entstandenen Situation muss man die Leitung der gewählten Praktikumsstelle kontaktieren, um zu klären, unter welchen Bedingungen das Praktikum abgeleistet werden könnte, ob man eventuelle für freiwillige Arbeit empfangen werden könnte. Akzeptabel is auch die Modifizierung des Zeitpunktes, zu dem das Praktikum hätte angetreten werden sollen (später, doch noch im Laufe des Sommers, oder gar zu einem späteren Semester), oder die Modifizierung der Praktikumsstelle, sollte einen die ursprünglich gewählte Stelle nicht empfangen können. In solch einem Fall hat man selbst eine neue Praktikumsstelle zu suchen.

Bin ich bereits heimgefahren und unterstütze ich die örtliche Krankenversorgung, kann das als Teil meines Studiums angerechnet werden?

Ja, der/die Lehrbeauftragte kann das als Teil von Fachpraktika anerkennen, wenn man eine offizielle Bescheinigung über die abgeleistete Tätigkeit vorzeigt.

Wird man Rigorosa oder Kolloquien online absolvieren können?

Nein. Bei Pflichtfächern können die Prüfungen ausschließlich auf dem Universitätsgelände in Präsenz oder durch in-house Online-Prüfungen abgewickelt werden. Detaillierte Infos erhalten Sie diesbezüglich von den Lehrbeauftragten.

Wie wird man unterstützt, sollte man aus epidemiologischen Gründen an der Prüfung nicht erscheinen können?

Wir bitten unsere Studenten, die Prüfungen bei Möglichkeit in der regulären Prüfungszeit, also gemäß der ursprünglich Geplanten zu absolvieren. Sollte man aus epidemiologischen Gründen, die auch mit Dokumenten hinterlegt werden können (Erkrankung an Covid-19, die mit einem Arztbrief hinterlegt werden kann; man wurde beauftragt, in der Pandemielage Hilfe zu leisten), die Prüfung nicht antreten können, wird das entschuldigt. Man verliert also die Prüfungsmöglichkeit nicht, und nach Rücksprache mit dem/der Lehrbeauftragten, im Notfall auch mit der Leitung der Fakultät, erhält man die Möglichkeit, die versäumten Prüfungen nachholen zu können. Ferner bietet die Fakultät den betreffenden Studenten eine Sonderprüfungszeit an, die im August in der Woche vor der Vorprüfungszeit stattfindet.

Wie können die technischen Bedingungen der in-house Online-Prüfungen an der Fakultät gesichert werden?

Die Verwirklichung der schriftlichen in-house Online-Prüfungen bedeutet uns aus technischer Sicht eine Herausforderung, unsere Dozenten greifen höchstwahrscheinlich durchwiegend auf die herkömmlichen Methoden zurück, und werden Prüfungen in Präsenz anbieten. Aufgrund der Bedürfnisse der Dozenten läuft die Vorbereitung der nötigen Technik und Räume, es wird an den schriftlichen Anweisungen gearbeitet.

Bei den mündlichen in-house Online-Prüfungen wird der technische Hintergrund seitens der Universität gesichert.

Die Studenten dürfen keine Nachteile erfahren, sollten sie auf dem Universitätsgelände aus Gründen, die außerhalb Ihrer Verpflichtung stehen, technische gehindert sein.

Die epidemiologischen Regeln einzuhalten, ist sowohl bei den in-house Online-Prüfungen als auch bei den Prüfungen in Präsenz notwendig. Die Reinigungsarbeiten nehmen nach schriftlichen Prüfungen 30 Minuten, nach mündlichen 5 Minuten in Anspruch.

Die schriftlichen Prüfungen können an der Fakultät abgewickelt werden. Wir haben die Aufnahmekapazität der Räume und die Kapazität unseres Personals geprüft; darauf geachtet, dass man einen den Regelungen entsprechenden Abstand halten muss; die Inanspruchnahme des neuen Gebäudes bedacht und legen den Zeitpunkt der schriftlichen Prüfungen umsichtig fest.

Können die Studenten dazu verpflichtet werden, die Praktika oder Teile von Praktika, die während des Semesters ausgefallen sind, in der Prüfungszeit, in den Sommerferien oder zu späteren Semestern nachzuholen?

Praktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln und die Qualität des Unterrichts zu prüfen, liegt im Aufgabenbereich der Lehrbeauftragten. Die Nachholmöglichkeiten können und müssen in erster Linie in der Vorlesungszeit gesichert, die praktischen Fertigkeiten entwickelt werden. Hat der/die Lehrbeauftragte einem die elektronische Unterschrift verteilt, und hat einer die Prüfung im betreffenden Fach mindestens mit der Note „Genügend“ absolviert, kann einer zur Nachholung der Inhalte des Faches nicht verpflichtet werden. Es besteht aber die Möglichkeit, auf Vorschlag der Lehrbeauftragten oder der Studenten Nachholmöglichkeiten zu späteren Zeitpunkten zu organisieren, ferner Übungen extra zu organisieren, zu wiederholen, gar in Form von Wahlfächern anzubieten, nur müssen diesbezüglich die betreffenden Seiten miteinander Rücksprache halten. Diesen Initiativen gegenüber ist die Fakultät auch unabhängig von der Pandemielage offen.

Besteht die Möglichkeit, dass Studenten das Studienbuch der klinischen Kompetenzen rücksichtlich der Pandemie nicht unterschreiben lassen und hochladen müssen?

Das Buch der Klinische Kompetenzen muss wie zuvor ordnungsgemäß ausgefüllt und abgegeben werden, wenn der/die Studierende nicht in der Lage ist, alle Unterschriften zu sammeln, dann ist der Lehrbeauftragte auch zuständig bestimmte Fähigkeiten zu unterschreiben, die während seines Unterrichts unterrichtet worden sind.

Wenn es schwierig ist, eine Unterschrift aus dem Ausland zu erhalten, ist es möglich diese Unterschrift auf einem separaten Blatt elektronisch einzureichen, diese wird von den Studienreferat im Büchlein validiert.

Wie werden die Praktischen Prüfengen abgehalten?

Die Anweisungen der Lehrbeauftragten sind maßgebend, aber solche Kompetenzen und Kenntnisse können nicht geprüft werden, wovon der entsprechende Lehrstoff nicht zur Verfügung steht oder eine angemessene Übung nicht widerfahren ist.

Die Praktischen Prüfungen können nur mit Betracht der oben genannten abgehalten werden, jedoch muss die Anforderungssystem und die Prüfungsmethode von den Lehrbeauftragten zum effektiv zustande gekommenen Unterricht angepasst werden.

Aufgrund der epidemischen Situation kann der Lehrbeauftragte so entscheiden, dass die Praktischen und Theoretischen Prüfungen zusammen abgehalten werden.

Laut allgemeiner Regelung kann der im Lehrstoff nicht vorgekommene Teil nicht geprüft werden. Die praktischen Fertigkeiten, Kompetenzen und derer Unterricht kann nur im Maße kontrolliert werden, wie oft sie praktiziert wurden, die aus der Sicht der Praxis wichtigen theoretischen Hintergrundinformationen können natürlich abgefragt werden.

Wie können trotz der epidemischen Lage die notwendigen praktischen Fähigkeiten und Kompetenzen erworben werden?

  1. Während der Vorlesungszeit kann die sich verbessernde epidemische Lage es ermöglichen die Praktischen Elemente vollständig zu lehren und zu ersetzen.
  2. Im Rahmen eines anderen Fachs die vorteilhafte Redundanz des Lehrplans nutzen
  3. Durch Ersetzen der Kompetenzen, die in den Fachpraktika während der Praktika nicht ausreichend geübt wurden, in dem vom Lehrbuch für klinische Fähigkeiten geforderten Umfang
  4. Es ist möglich die fehlenden praktischen Elemente in der individuellen Organisation Z.B. Freiwilligenarbeit zu ersetzen, was im Buch der Klinischen Kompetenzen bestätigt wird
  5. Praktische Wahlfächer können in der Ausübung behilflich sein
  6. Wenn die Lehrbeauftragten und die Studierenden es für notwendig halten, ist es möglich die Limite der Personalbestand zu erweitern, oder auch neue Wahlfächer anzukündigen.
  7. Im Rahmen einer eigenständigen oder von Dozenten oder Demonstratoren unterstützten Übung (Übung in der Leichenhalle, MediSkillsLab Übung, klinische Praktika).
    (8) Im Rahmen eines von Studierenden organisierten Wochenendworkshops.
    (9) Wenn Lehrbeauftragte oder Studierende es nötig halten, können die Nachholmöglichkeiten bei einigen verpassten Praktika als Pflichtunterricht eingeführt werden.

 

Wie kann man im Wissenschaftlichen Studentenzirkel Arbeit ausführen, Diplomarbeit oder Facharbeit des Dekans schreiben, ohne ins Labor zu gehen, in den Krankenakten zu schauen, sich mit Kranken zu treffen?

Leider können nicht alle wissenschaftliche Arbeiten oder Diplomarbeitthemen im Fernunterricht ohne persönliches Treffen ausgeübt werden. In den meisten Fällen können die Studierenden zu solchen Methoden, Datenbearbeitungsaufgaben oder zu solchen Aufgaben oder Teilaufgaben verholfen werden, die von zu Hause aus im Home Office ausgeführt werden können und so kann die Leistung der Studierenden als wertvolle, selbstständige und wissenschaftliche Arbeit angesehen werden. Mit dem Ausbau der entsprechenden Dozenten-Studenten Interaktion kann die Konsulententätigkeit auch wertvoll sein, und das reduziert den Wert und die Selbstständigkeit der studentischen Arbeit nicht. 

In dem Fall, wenn der/die Studierende ein Problem mit seine/ihre Forschungen hat, soll man sich zuerst an den Konsulenten wenden, aber – wenn es dafür genug Zeit und Gelegenheit gibt- kann er/sie auch bei der Themenwahl eine Hilfe bekommen.

Zahlreiche Studierenden möchten, dass die Prüfungszeit, wie bei anderen in- und ausländischen Universitäten, verlängert wird, damit man mehr Zeit hat, sich für die Prüfungen vorzubereiten. Was hält die Fakultät davon?

Gemäß den aktuellen Bestimmungen und Plänen bleiben alle Prüfungszeiten am ursprünglichen Datum. Im Moment sollte sich jeder darauf vorbereiten, dass die Prüfungen am ursprünglichen Datum beginnen.

Es ist nicht geplant den 7. Wochen dauernde Prüfungszeit mit einen 8, 9, oder 10 Woche zu verlängern.

Unsere Regelmäßigen Prüfungszeit bietet in jedem Semester genug Möglichkeiten die Prüfungen zu absolvieren. Aufgrund der Covid-19 Pandemie hat der Universität eine außerordentliche Prüfungszeit in August -für solche Studenten die wegen der epidemischen Lage nachteilig betroffen worden- zustande gebracht. Diese Studenten können sich gemäß einer entsprechenden Bescheinigung im Neptun anmelden. Diesbezüglich werden weitere Infos auf der Seite der Studienreferat am Ende der Prüfungszeit sichtbar sein.

Die Verlängerung der Prüfungszeit ergibt sich nicht als nötig, wenn man die Betroffenheit der jetzigen Pandemielage betrachtet und sowohl der Beginn der Sommerpraktika, als auch das Starten des kommenden PJs, beziehungsweise die Arbeitseinteilung der Dozenten und der Administration gegen eine eventuelle Änderung spricht.

Alle Studenten müssen die Prüfungen innerhalb der 7-wöchigen Prüfungszeit absolvieren, abweichen davon kann man nur in dem Fall absehen, wenn jemand ausgesprochen benachteiligt ist. Wir empfehlen jedem Studierenden, die Prüfungszeit proaktiv zu gestalten, die Prüfungen je früher zu absolvieren und das Ende der Prüfungszeit für diejenigen Studierenden freizuhalten, die etwas schwächer leisten können.

Welche Änderungen werden es im praktischen Teil der Abschlussprüfung (Staatsexamen) geben?

Ähnliche Änderungen werden im praktischen Teil der mündlichen Abschlussprüfung zu den Lösungen erwartet, die in den Abschlussprüfungen im Praktischen Jahr angewendet werden.

Gemäß der Entscheidung der Vorsitzende der Prüfungskommission, laut der Regelung der Klinik kann der Praktische Teil der Prüfung ohne mit dem Treffen der Kranken durchgeführt werden.

Die praktischen Kompetenzen und Fähigkeiten werden unter allen Umständen geprüft, diese werden mit eine Teilnote bewertet.

Es ist empfohlen eine –die schon vor dem Pandemie- benutzte Lösung anzuwenden.

Wenn ich ein Wahlfach nicht abschließen kann, weil es die Teilnahme an einer klinischen Blockpraktika erfordert, wird der Anzahl der aufgenommene Kreditpunkte den Durchschnitt der Stipendien verschlimmern?

Studierende, die aufgrund des epidemiologischen Ausnahmezustands das klinische Fachblockpraktikum nicht abschließen können, haben die Möglichkeit, das Fach bis zum 14. Mai 2021 nachträglich abzugeben. Wir bemühen uns jedoch, bei allen Wahlfächern den geplanten Lehrplan umzusetzen, damit die Studierenden Kredits verdienen können und nicht über das Abgeben von Fächern nachdenken müssen.

Welche epidemiologischen Maßnahmen sollten bei den Prüfungen beachtet werden?

Die Abwehr der Pandemie muss weiterhin eine Priorität haben.

Sollte jemand geimpft oder nicht geimpft sein, ein verantwortliches Verhalten ist weiterhin eine Maske zu tragen.

Vor und nach den Prüfungen, nach Anfassen von zusammen benutzten Geräten, nach Benutzung der Toilette vergessen wir es nicht, unsere Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Die Desinfektion der Bänke, Stühle, und alle berührten Flächen ist nach jeder Prüfung (pro Studierende) Pflicht und es ist obligatorisch, Desinfektionsmittel für die Studierenden und die Dozenten bereitzustellen.

Die Zahl der sich in einem sozialen Raum aufhaltenden Menschen soll so begrenzt werden, dass die Entfernung von 1.5 Metern gehalten werden kann.

In den Toiletten muss Seife und Desinfektionsmittel vorhanden sein, zum Händetrocknen müssen Papiertücher hingelegt werden, die man nachdem Händetrocknen in einen geschlossen und mit Müllsack versehenen Mülleimer werfen soll.

Das zusammen zu erreichende Ziel ist das den epidemiologischen Schutzmaßnahmen entsprechende Verhalten, sowohl auf der Seite der Studierenden, als auch auf der der Dozenten und der Administration.

 

 

Warum ist es für Wahlfächer möglich, Online-Bewertungen vorzunehmen, wenn die Online-Bewertung als weniger wertvoll angesehen wird?

Die Pflichtfächer sind die Grotzen des Lehrplans der Fakultät, diese sichern, dass der/die Studierende die Bildungs- und Ausgangsanforderungen erfüllen. Die Wahlfächer unterstützen Ihre Vorbereitung entsprechend dem Interesse des Studenten, aber das Niveau der Abfrage beeinflussen der Wert das Diplom nicht bemerkenswert.

Sollte auf eine Online-Vorlesungszeit nicht eine Online-Prüfungszeit und auf eine Vorlesungszeit mit Anwesenheit eine Prüfungszeit mit Anwesenheit folgen?

Die höchste Qualität sowohl der Vorlesungs- als auch der Prüfungszeit wird im Allgemeinen von der Anwesenheitsausbildung erwartet. Daher müssen wir ein größtmögliches Maß an Anwesenheitsunterrichts anstreben, solange dies aufgrund der epidemiologischen Situation und der Vorschriften zulässig ist. Die Durchführung des Unterrichts in der Vorlesungs- und Prüfungszeit mit Anwesenheit oder Online ist nicht eng miteinander verbunden.

Es ist jedoch wichtig, dass nach dem meist online unterrichteten Semester die Bewertung während der Prüfungen auf der Grundlage des tatsächlichen Materials durchgeführt wird, das stark mit dem Lehrplan zusammenhängt und ist mit dem erworbenen Material eng verbunden wird. Dies bedeutet, dass einige praktischen Prüfungen von den Kursleitern auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden können (z. B. Einbeziehung praktischer Fragen in theoretische Prüfungen, Organisation praktischer Prüfungen im MediSkillsLab anstelle anderer Patientenbewertungsmethoden, die keinen Patientenkontakt erfordern).

Sollte eine Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften in einer epidemiologischen Situation vorsichtiger als jede andere vorgehen?

Ein angemessenes und notwendiges Maß an Vorsicht ist wünschenswert. Das notwendige und verhältnismäßige Maß an Beschränkungen wird durch Vorschriften festgelegt, die von Regierungsbehörden auf der Grundlage der Meinung prominenter Angehöriger der Gesundheitsberufe in jedem Staat festgelegt werden. Selbst mit äußerster Vorsicht können Infektionen auftreten, insbesondere während einer Epidemie. Daher ist es notwendig, die Schutzbestimmungen vollständig einzuhalten und andere daran zu erinnern und zu warnen.

Warum kündigt die Medizinische Fakultät keine medizinische Fernausbildung an, die auf den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie basiert, und nähert sich damit der Umsetzung globaler Ausbildungen an?

Obwohl unsere Fakultät bedeutende Erfahrungen im Fernunterricht und in der Kommunikation gesammelt hat, könnte die Fakultät eine Fernunterrichtsakkreditierung nicht beantragen. Andererseits ist es aufgrund der Art der Ausbildung auch wichtig, die Anwesenheitskomponenten beizubehalten, auch wenn ein nicht unerheblicher Teil der praktischen Ausbildung in hoher Qualität online durchgeführt werden kann. Der Bereich der medizinischen und gesundheitswissenschaftlichen Ausbildung erfordert persönliche Kommunikation, persönliche Präsenz, die Praxis der Teamarbeit und die grundlegende Praxis der unabhängigen Untersuchung und Behandlung von Patienten.

 

Warum werden die Prüfungen mit Anwesenheit durchgeführt? Warum werden Restaurants, Kinos, Theater und öffentliche Verkehrsmittel wieder geöffnet, obwohl die Epidemie noch dauert?

Die Intensität und Tendenzen der Epidemie werden von den zuständigen Experten und staatlichen Behörden genau überwacht, und das Ausmaß der Beschränkungen, Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen wird von Tag zu Tag entsprechend angepasst. Das Betreiben der Gesellschaft ist jedoch ein wichtiger Aspekt sowie die Fortsetzung der Hochschulbildung in hoher Qualität. Die sorgfältige Entscheidung vom Nützlichen und Risiken ist nur teilweise eine individuelle Aufgabe, aber der Einzelne kann viel darum tun, sich selbst und andere zu schützen.

Ist es möglich, dass die Änderung in der epidemiologischen Situation weitere Einschränkungen oder die Änderung der Prüfungsstrategie erfordert?

Ja, falls eine neue Epidemiewelle auftritt, müssen die in diesem Fall geltenden epidemiologischen Vorschriften eingehalten werden. Und dann, sobald die Epidemie beendet ist, ist es wichtig, die Beschränkungen so schnell wie möglich schrittweise aufzuheben. Wenn dies durch epidemiologische Notfallbestimmungen gerechtfertigt ist, wird unsere Fakultät ihre Ausbildungs- und Prüfungsstrategie ändern und zusammen mit den anderen Fakultäten nach geeigneten, angemessenen Kompromissen gemäß den Bestimmungen suchen.

Die Fakultät hat schon Erfahrungen mit Fernunterricht und Prüfung aus den früheren Semestern. Wenn es in diesen Semestern möglich war, auf diese Weise zu unterrichten / zu prüfen, warum kann es dann nicht fortgesetzt werden?

Unsere Ausbildungen können in einen begrenzten Zeitraum die Online-Ausbildung ohne nennenswerten Wertverlust tolerieren, da praktische Unterrichtselemente, Fähigkeiten und Kompetenzen an mehreren Stellen in anderen Fächern oder in der Praxis erworben werden können.

Erfordert die derzeitige Intensität der Epidemie nicht vollständige Online-Unterricht und Online-Prüfungen?

Nein, derzeit nimmt die Epidemie ab, während der Anteil der geimpften Bevölkerung zunimmt. Vor einem Jahr konnten die Studierenden aufgrund der epidemiologischen Situation die Gebäude der Universität nicht betreten, so dass es kaum die Gelegenheit zur Teilnahme an Unterricht oder an Prüfungen bestand. Daher war die Fakultät gezwungen, Online-Prüfungen zu machen. Eine dauerhafte Aufrechterhaltung dieser Tendenz ist nicht zweckvoll und wird nicht von der Fakultät geplant.

Warum sind online Prüfungen niederwertiger als Prüfungen in Anwesenheit?

Auch wenn die meisten Studierenden unserer Fakultät gute Ergebnisse ohne Prüfungsbetrug anstrebt, sind die Häufigkeit und die Verführungskraft der Prüfungsbetrugsmöglichkeiten an unkontrollierten Prüfungsorten viel größer. Das kann die Motivation und die Intensität der Vorbereitung verringern und es ist unfair den Studierenden unfair, die aus eigener Entscheidung keinen Prüfungsbetrug begehen und hart an ihren guten Prüfungsergebnissen arbeiten. Eine online Prüfung von hoher Qualität muss einem strengen Voraussetzungssystem und einer guten Qualitätssicherung entsprechen (mehrstufiger Identifikationsprozess, Beobachtung des Prüfungsortes, Kontrolle des PCs des Prüfling, Monitorisierung der PC-Benutzung, bei Betrugsverdacht eine mehrstufige Beweisverfahrensordnung, bzw. den online Situation entsprechendere Fragentypen, „open-book“ Testfragen, und die Planung und Zeiteinteilung der Prüfungstestreihen), die an unserer Fakultät noch nicht bereit stehen.

Ist an der Fakultät obligatorisch, Vorbereitungszeit für die Studierenden anzubieten, die mündliche Prüfungen ablegen?

Die Fakultät verpflichtet die Bereitstellung von Vorbereitungszeit nicht, empfiehlt ist es jedoch, dass alle Kursleiter mit Ausnahme der epidemiologischen Vorschriften zu den vor der Epidemie üblichen Prüfungstechniken zurückkehren. Dementsprechend bieten die meisten mündlichen Teilnahme- und "Inhouse-Online" -Prüfungen die Möglichkeit zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Prüfungsfragen. Mit den geplanten Prüfungsmethoden erhalten die Studierenden eine sichere Vorbereitungszeit, indem die Möglichkeit von Prüfungsbetrug minimiert wird.

Wenn die Studierenden an den Prüfungen nicht betrügen möchten, sind Online-Prüfung und die Prüfung mit Anwesenheit nicht gleichwertig?

In der Hochschulbildung sind Prüfungen mit Anwesenheit als akzeptabel qualifiziert. Sogar die Prüfungen von Universitäten, die Fernunterricht anbieten, finden diese meist an kontrollierten Orten statt oder werden persönlich vor Ort organisiert. Die Online-Prüfung verschlechtert die Qualität der Bewertung oder kann sie erheblich heterogen machen, und die Qualitätssicherung und die technischen Bedingungen sind streng. Derzeit erfüllt die Medizinische Fakultät diese Anforderungen nicht.

Trotz der technischen Entwicklung der schriftlichen Online-Prüfungen wird die Qualität dieser Prüfungen nach internationalen und ungarischen Bewertungen als minderwertig angesehen, was durch technische Ausrüstung (unterschiedliche Platzierung mehrerer Kameras, Sichtbarkeit der Hände während der Prüfung, das Schließen der Augen bei Beantwortung von Fragen, „sicheren“ Prüfungsbrowsern, Verwendung von Überwachungssoftware usw.) nicht wesentlich verbessert werden kann.

Warum ist die Verhinderung von Prüfungsbetrug wichtiger als die Bewahrung der Gesundheit von Studierenden und Mitarbeitern?

Beides ist wichtig. Die Verhinderung von Prüfungsbetrug muss durch gut vorbereitete Prüfungen mit Anwesenheit, kontinuierlich verbesserte Prüfungsfragen, einheitliches und transparentes Unterrichtsmaterial und ein gutes Kursanforderungssystem erreicht werden. Die Bewahrung der Gesundheit muss durch strikte Einhaltung der Pandemievorschriften sichergestellt werden.

Was können die Studierenden tun, wenn sie aufgrund der Pandemiebeschränkungen (Quarantänemaßnahmen, Reisebeschränkungen) nicht zum Ort der Praxis gelangen können?

Die Zugänglichkeit des Praxisplatzes muss bei der Auswahl des Ortes auch unabhängig von der Pandemie sorgfältig berücksichtigt werden. Die Organisation der Reise und die Organisierung der möglichen Warte- und Quarantänezeiten liegen in der Verantwortung der Studierenden.

Falls diese Probleme vorhersehbar sind, können die sich Studierenden entscheiden, die Praxis wie ursprünglich geplant oder an einem anderen Ort abzuschließen.

Was muss in dieser Phase der Epidemie bei der Auswahl der Praktikumsorte und beim Absolvieren der Fachpraktika beachtet werden?

 

(1)Es ist zweckhaft, Praktikumsorte zu wählen, wo man das Fachpraktikum den Anforderungen der Fakultät entsprechend absolvieren kann.


(2) Bei Möglichkeit sollen die Praktika in akkreditierten Lehrkrankenhäusern bzw. an Abteilungen absolviert werden, doch während der Pandemie sind auch nicht akkreditierte Lehrstellen erlaubt, sofern man das Praktikum den fachlichen Anforderungen der Fakultät entsprechen abgeleistet werden kann.


(3) Es ist ratsam, die optimale, in Tagen angegebene Zeitphase der Praktika abzuleisten, es ist aber auch möglich, die vorgeschriebene Zeitphase zu verlängern. Während der Epidemie ist es möglich, die Praktika aufgrund der abgeleisteten Stunden an der Fakultät anrechnen zu lassen. Das kann nötig sein, wenn man aus epidemiologischen Gründen gehindert war, wenn man sich in die Quarantäne begeben musste oder selbst erkrankt war.


(4) Die Praktika sollen grundsätzlich in der regulären Arbeitszeit abgeleistet werden, da man in dieser Zeitphase aktiv lernen kann. Währen der Epidemiologie können auch Stunden, die in der Dienstzeit oder an Wochenenden abgeleistet wurden angerechnet werden, sofern man zu diesen Zeitphasen Arbeit von Qualität leisten konnte.


(5) Im Ausland kann es häufiger zu Beschränkungen, die aus epidemiologischen Gründen resultieren, kommen, oder das Praktikum kann gar nicht angetreten werden. In solchen Fällen kann man in der Gegend oder wo anders eine andere Praktikumsstelle, welche unseren fachlichen Anforderungen entspricht, suchen.

 

(6) Fürs Absolvieren der Fachpraktika im PJ steht einem eine Zeitphase, die 11 Wochen länger ist als die kürzeste Zeitphase, angeboten im herkömmlichen System der Praktika, zur Verfügung.  Dadurch lassen sich zu Beginn des PJ-s die Hindernisse und die Quarantäneregelungen, mit denen man rechnen muss, wenn man eine Fahrt antreten muss, handhaben.

Welche Begünstigungen können die Studierenden in Bezug auf COVID-19 erhalten?

(1)  Abwesenheit bei der Prüfung, die auf epidemiologischen Gründe zurückzuführen ist und mit Dokumenten hinterlegt werden kann, gilt als entschuldigt, die Prüfungsmöglichkeit des/der Studierenden verfällt nicht, er/sie kann sich nach Ablauf der Beobachtungszeit erneut für einen freien Prüfungstermin anmelden.

(2)  Aus Rücksicht auf die epidemiologische Lage, werden die Lehrbeauftragten den Studierenden mehr Prüfungsmöglichkeiten als gewöhnlich sichern.

(3)  Die Fakultät sichert Studierenden, die freiwillige Arbeit leisteten oder beauftragt wurden, in der Pandemielage Hilfe zu leisten, oder derer Lage im Sommersemester durch die Pandemie maßgeblich beeinträchtigt war, im August 2021 eine außerordentliche Prüfungszeit, wo man Prüfungen nachholen kann.

(4)  Die Fälle wo Studenten, die sich während der Prüfungszeit an COVID-19 erkrankt worden sind, und aus diesem Grund über eine längere Zeit keine Prüfungen absolvieren konnten, werden einzeln bewertet und es wird eine individuelle Entscheidung getroffen.

(5)  Die in den speziellen Verfügungen der Anlage 17. der Studien- und Prüfungsordnung (im Weiteren StPO) bestimmte außerordentliche Billigkeit des Dekans ist für die durch die Pandemie benachteiligten Studierenden weiterhin verfügbar.

Welche Möglichkeiten verschafft die außerordentliche Prüfungswoche im August?

Diejenigen Studierenden, die wegen COVID-19 erheblich betroffen waren, bekommen die Möglichkeit 1-2 Prüfungen nachzuholen. Diese eine Woche ist dafür nicht geeignet, die vollständige Prüfungszeit nachzuholen. Wir raten den betroffenen Studierenden die normale Prüfungszeit nach Möglichkeit proaktiv und maximal auszunutzen, und möglichst alle Prüfungen in diesem Zeitraum zu absolvieren.

Welche Begünstigungen erhielt man, wenn man gegen COVID-19 nicht geimpft wurde?

Das Erhalten oder nicht Erhalten der Impfung bildet keine Grundlage für eine Begünstigung, und kann auch keinen Nachteil in studentischen Angelegenheiten bedeuten. Wir bitten die Studierenden, die nicht geimpft wurden, die epidemiologischen Regeln einzuhalten. Diejenigen Studierenden, die bezüglich COVID-19 zu einer Risikogruppe gehören, können diese Tatsache den Lehrbeauftragten mitteilen, der dann die Möglichkeit hat, sich dafür zu entscheiden, den Studierenden eine sicherere Prüfungsmöglichkeit anzubieten (z.B. wenn die technischen Rahmenbedingungen gegeben sind eine sogenannte „in house online” Prüfung oder erhöhte Anstände bei der Prüfung). Die Tatsache über die Zugehörigkeit zu eine Risikogruppe muss bis zum Beginn der Prüfungszeit den Lehrbeauftragten mitgeteilt werden.

Was kann man unternehmen, wenn man zu einer Risikogruppe gehört und/oder nicht geimpft wurde, und man deswegen die Prüfungen nicht antreten möchte?

Wir raten, dass man unter strenger Einhaltung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen – unabhängig davon ob man geimpft wurde oder nicht – jeder Studierende die Prüfungen wie geplant absolvieren sollte.

Welche Regelungen gelten für Studierende während des Aufenthalts in den Gebäuden der Universität?

Wie jeder andere müssen die Studierenden die gültigen epidemiologischen Regelungen (Ausschließlich gesunde Personen, die die Symptome der Corona-Erkrankung nicht aufweisen, und deren Körpertemperatur die von dem Leiter der Nationalen Gesundheitsbehörde festgelegte Temperatur nicht überschreitet, dürfen die Gebäude der Universität betreten; Versammlung ist auf dem Universitätsgelände verboten; Es ist obligatorisch, eine medizinische Maske zu tragen; Abstand von mindestens 1,5 Metern zur anderen Person einzuhalten), und alle weitere Hygienemaßnahmen befolgen.

Unter welchen Umständen darf man die Maske im Gebäude abnehmen?

Wir raten den Studierenden und Lehrkräften die Maske in den Gemeinschaftsräumen nicht abzunehmen. Während der Essenszeit darf man die Maske für kurze Zeit abnehmen, aber es ist den anderen gegenüber sehr zuvorkommend, wenn man für diese Zeit das Gebäude verlässt. Es ist sehr wichtig die anderen Studierenden auf die richtige Nutzung der Maske aufmerksam zu machen, damit man die Verbreitung der Epidemie vorbeugt, und man das Gebäude weiterhin nutzen kann.

Wie ist es möglich, dass ein Studierender die Impfung erhalten hat, der andere aber nicht?

Für die Studierenden der medizinischen Universitäten hat der ungarische Staat im Januar die Impfungen zur Verfügung gestellt, damit die erforderlichen Praktika absolviert werden können. Viele haben damals die Impfung erhalten. Diejenige, die damals nicht in Ungarn waren, oder sich erst später für die Impfung entschieden haben, könnten damals die Impfung nicht erhalten.

Die Fakultät hat seitdem ständig vollständige Impfungen der Studenten und Dozenten angeregt, aber es wurde durch die Impfungsplanung der Regierung bisher leider nicht ermöglicht.

Können diejenige Studierenden, die sich im Ausland aufhalten am Ende der Vorlesungszeit oder in der Prüfungszeit einen Nachteil erhalten?

Ja. Die Fakultät hat ständig die Umsetzung der Präsenzunterricht erwartet, damit sich das Niveau des Unterrichts auch steigert. Bei einigen Fächern wurde es bereits eingeführt. Durch den Aufenthalt im Ausland ist die Teilnahme an diese Vorlesungen nicht möglich. Diese versäumten Vorlesungen gelten als Fehlstunden und müssen nachgeholt werden.

Die Begünstigungen wegen Betroffenheit durch COVID-19 gelten aber für Studierenden, die sich im Ausland aufhalten auch.

Darf man während der Prüfungszeit freiwillige Arbeit übernehmen?

Während der Prüfungszeit darf nur angeordnete Hilfsarbeit angetreten werden, freiwillige Arbeit aber nicht. Wenn ein Student die freiwillige Arbeit schon vor Beginn der Prüfungszeit angefangen hat, und sie weiterhin ausüben möchte, darf man sie nur auf Eigenverantwortung leisten, diesbezüglich kann man aber keine Begünstigungen erhalten.

Kann die freiwillige oder angeordnete Hilfsarbeit in die Praktika angerechnet werden?

Die entsprechend dokumentierte Hilfsarbeit kann in die Praktika angerechnet werden. Der Grund dafür bildet – nach einer Empfehlung der Fakultät – die Entscheidung der Lehrbeauftragte.

Als PJler wird mir die freiwillige oder angeordnete Hilfsarbeit in die Praktika angerechnet?

Ja. Abhängig der geleisteten Zeit, kann sie sogar in mehreren Fächern angerechnet werden. Der Lehrbeauftragte hat das Recht darauf, von der Empfehlung der Fakultät abzusehen und die Arbeit in höheren Maßen anzurechnen, in Anbetracht der Art und Relevanz der geleisteten Arbeit.

Wenn ich kein PJler bin, wie kann mir die geleistete Arbeit angerechnet werden?

Die geleistete Arbeit kann als Sommerpraktika oder als Blockpraktikum angerechnet werden. Entweder im aktuellen Semester (als Fach oder als technische Kredit) aber sie kann auch bis zum Ende des nächsten Semesters angerechnet werden.

Natürlich kann die freiwillige Arbeit als Biophysik oder Physiologe Praktikum nicht angerechnet werden.

Kann die freiwillige Tätigkeit auf die Ausbildung der Studierenden angerechnet werden, in den Fällen, wenn der/die Studierende sich derzeit im Ausland befindet und dort an einer freiwilligen Tätigkeit in der Patientenversorgung teilnimmt und damit der Linderung der epidemiologischen Situation beibringt?

Ja, in dem Fall, wenn der/die Studierende in dem aktuellen oder in dem darauffolgenden Studienjahr einen Kurs in direktem Zusammenhang mit der Patientenversorgung hat. Die ausländische Leistung muss nachgewiesen werden z.B. von dem Leiter des Krankenhauses/der Klinik oder Stationsarzt.

Was kann ein/eine Studierende tun, wenn er/sie während der Prüfungszeit aufgefordert wird medizinische Arbeit zu leisten?

Der Aufforderung der Regierungsbehörde muss gefolgt werden, aber nach der Stellungnahme und Empfehlung des zuständigen Ministeriums können die Studierenden während der Prüfungsperiode nicht oder nur für einwöchige Periode beauftragt werden. Eine persönliche Kommunikation mit den Regierungsbehörden kann den Interessen der Studierenden bezüglich der Prüfungen beitragen und das optimale Timing der Abordnung kann die Belastung der Prüfungsperiode vermindern.

Unsere Fakultät bemüht sich, denjenigen Studierenden, die an einer freiwilligen Tätigkeit oder an einer Abordnung teilnehmen, weitere Prüfungsmöglichkeiten zu sichern. Jedoch empfehlen wir, trotz der erhöhten Belastung, die Prüfungen innerhalb der regulären Prüfungszeit abzulegen.

Welche Vergünstigungen stehen während der Prüfungsperiode den Studierenden zu, die aufgefordert sind, medizinische Arbeit zu leisten?

Die Abwesenheit von Prüfungen dieser Studierenden während der Abordnung ist eine gerechtfertigte Abwesenheit. Nach der Vorlegung der Bescheinigung über die Tätigkeit ist es möglich ohne Eingreifen des Lehrbeauftragten sich zur neuen Prüfung anzumelden und dies gilt nicht als genutzte Prüfungsmöglichkeit. Der/die Studienberater/in des/der Studierenden markiert das entschuldigte Fehlen in Neptun anhand der vorgelegte Bescheinigung des/der Studierenden und der elektronischen Zustimmung des Lehrbeauftragten, die der/die Studierende erbitten muss.  

Der Lehrbeauftragte hat die Möglichkeit (im Fall von mündlichen Prüfungen) mit Unterstützung der Fakultät außerordentlichen Prüfungstermin (sogar am Abend oder am Wochenende) zu sichern.

Die Studierenden können durch das folgende System Hilfe erhalten: (1) alle Studierende, wie gewöhnlich, (2) alle Studierende während der COVID Notstandes, gesteigert, (3) Studierende mit Abordnung, mit freiwilliger Tätigkeit, nach COVID-19 Erkrankung während des aktuellen Semesters, (4) abgeordnete Studierende am Anfang der Prüfungszeit oder Studierende, die wegen COVID-19 Erkrankung eine stationäre Behandlung benötigen, (5) im Zeitpunkt der Prüfung abgeordnete Studierende oder Studierende, die wegen COVID-19 Erkrankung eine stationäre Behandlung benötigen, bezüglich der betroffenen Prüfung

Eine freiwillige medizinische Tätigkeit kann am Anfang der Prüfungsperiode nicht begonnen werden, die bereits begonnene Tätigkeit kann nach der eigenen Entscheidung des/der Studierenden fortgesetzt werden, aber dies berechtigt den/die Studierenden nicht, die in den Punkten (4) (5) erwähnten Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

(2) Stufe: möglichst mehrere Prüfungsorte, 6 Tage für schriftliche Prüfung, in Ermangelung der Zustimmung des/der Studierenden 2 Tage wöchentlich für mündliche Prüfung. PJ und Sommerpraktika können unabhängig von diesen angefangen werden. Die 2. Billigkeit des Dekans steht für Studierenden, die durch Pandemie benachteiligt sind, weiterhin zur Verfügung.

(3) Stufe: individuelle Hilfe in begründeten Fällen. Kommunikation mit dem Lehrbeauftragten. Außerordentliche Prüfungsperiode vor der vorgezogene Prüfungsperiode in August

(4) Stufe: Mithilfe des Studienreferats Vereinbarung eines neuen Prüfungstermins, extra Prüfungstermin und Ort nach der Vereinbarung mit dem Lehrbeauftragten

(5) Stufe: Im Fall von weiteren Schwierigkeiten, alle oben Stehenden und Hilfeleistung der Dekan Leitung.

 Können die Studierenden, die während der Prüfungszeit nach Pécs kommen eine Verpflegung in einem Studentenwohnheim bekommen?

In Absprache mit EHÖK, sammelt HÖK die studentischen Nachfragen. Anhand einer Schablone bitten sie um die Billigkeit des Rektors für Studierenden, die eine Unterkunft wegen der Prüfungen brauchen.

Es liegt in der Verantwortung des/der Studierenden, unabhängig von seiner Unterkunft rechtzeitig vor den Prüfungen zu erscheinen.

Sollte ich während der Prüfungszeit nach Hause reisen?

Es liegt in der Verantwortung des/der Studierenden, sich mit Problemen zu befassen, die sich aus dem Reisen ergeben. Es ist akzeptabel, die Stellungnahme anzunehmen, dass der Student die gesamte Prüfungszeit in Pécs verbringt.

Was soll ich tun, wenn ich während der Prüfungsperiode leichte Infektionssymptome bemerke?

Das Virus kann auch bei leichten Symptomen ansteckend sein. Wenn Sie eines dieser Symptome selbst bemerken, befolgen Sie bitte das aktuelle Protokoll. Informationen zum Protokoll und zu den typischen Symptomen finden Sie unter UP MF · Coronavirus Informationen (pte.hu)

Ich möchte gegen COVID-19 geimpft werden und ich kann den Impfstoff bekommen. Was soll ich tun?

Ein erheblicher Teil unserer Studenten wurde bereits geimpft, und wir hoffen, dass wir in den nächsten zwei Wochen die Impfung sowohl bei unseren ungarischen als auch bei ausländischen Studierenden und Dozenten abschließen werden. Dafür lohnt es sich, sich auf der staatlichen Webseite vakcinainfo.gov.hu anzumelden.

 

Ist ein PCR-Test während der Prüfungsperiode obligatorisch?

Bei Symptomen oder nach der Einreise aus dem Ausland ist ein Test gemäß den staatlichen Vorschriften erforderlich. Die Universität verlangt keine speziellen Tests, es reicht aus, die epidemiologischen Vorschriften vollständig einzuhalten.

Sollte dennoch eine allgemeine gesetzliche Anforderung für einen PCR- oder Antigen-Schnelltest gelten, wird diese von der PTE bereitgestellt. Natürlich müssen die Kosten für Tests im Zusammenhang mit Auslandsreisen vom Studenten getragen werden.

Ich bin zurzeit im Ausland. Wann muss ich nach Ungarn reisen, um die Prüfungen abzulegen?

Es ist notwendig, so nach Ungarn zu reisen, dass der Student rechtzeitig zur Prüfung erscheinen kann, wobei die epidemiologischen Verpflichtungen einschließlich des Zeitpunkts einer Quarantäneverpflichtung vollständig erfüllt sind.

Ist es möglich, die Einweihung des Arztes, Zahnarztes und Biotechnologen trotz der Epidemie beizubehalten?

Wir planen, die Einweihung zum üblichen Zeitpunkt vor der Epidemie auf die übliche Weise abzuhalten, wobei die Anwesenheit von Verwandten je nach epidemiologischer Situation eingeschränkt wird.

Wie regelt die Studien- und Prüfungsverordnung die Durchführung von Online-Prüfungen?

Nichts, da im Rahmen der StPO können nur Anwesenheitsprüfungen vor Ort abgelegt werden. Dringend und vorübergehend ergab sich die Möglichkeit einer Online-Prüfung in der Zeit, in der Studierende die Universitätsgebäude nicht besuchen durften.

Welche Bedingungen kann der Lehrbeauftragte für die Prüfung festlegen?

(1) Erscheinen bei den Prüfungen nur in einem gesunden, infektionsfreien Zustand.

(2) Körpertemperaturmessung ist möglich. Ein/e Studierende mit erhöhter Körpertemperatur kann nicht an der Prüfung teilnehmen.

(3) Eine chirurgische Maske, die die Nase und Mund bedeckt, ist erforderlich.

(4) Impfungszustand darf während der Prüfung weder einen Vorteil noch einen Nachteil darstellen, noch darf er als Bedingung für die Prüfung auferlegt werden.

Darf der/die Studierende während der in-house Online-Prüfung ein Videoaufzeichnung von der Prüfung machen?

Nein. Der Dozent muss die interne mündliche Online-Prüfung auf Video aufzeichnen, um alle technischen Probleme zu klären, die während der Prüfung auftreten können, und um nach Möglichkeit eine betrugsfreie Prüfung zu gewährleisten. Der Student stimmt der Aufzeichnung mit einer mündlichen Erklärung zu. Wenn der Student dem nicht ausdrücklich zustimmt, wird eine traditionelle Anwesenheitsprüfung durchgeführt.

 

 

Was sind die Regeln während der in-house Online-Prüfungen?

Die Regeln ähneln den Regeln der Fakultät vor der epidemiologischen Situation. Der/die Studierende darf nur die für die Prüfung erforderlichen elektronischen Geräte in den Prüfungsraum mitbringen, die vom Lehrbeauftragten festgelegt und bei Bedarf genehmigt wurden. Am besten ist es, die nicht direkt für die Prüfung verwendete Tools zu Hause oder an einem externen Ort außerhalb des Prüfungsraums zu lassen. Der/die Studierende darf während der Prüfung weder Video- und / oder Audioaufnahmen machen, noch darf er nicht erlaubte Hilfsmittel verwenden.

Allgemeine epidemiologische Schutzmaßnahmen bei Anwesenheitsprüfungen

  1. Vor dem Beginn der Prüfungen kann Pre-Triage (Körpertemperaturmessung, Erklärung) durchgeführt werden.
  2. Die Verwendung einer normalen chirurgischen Maske ist für alle (Prüfer, Studenten, Aufsichtspersonal usw.) obligatorisch.
  3. Gewährleistung einer regelmäßigen Reinigung, Desinfektion und Belüftung der Räume pro Prüfung.
  4. Verwendung von Händedesinfektionsmittel in den Räumen, in Korridoren und vor den Räumen.
  5. Um Gruppierungen vermeiden zu können, sollte die Ankunft der Studierenden so genau wie möglich geplant werden, und Wartezone sollen vorherbestimmt werden.
  6. Distanzhaltung erfordern und dies bei Prüfungen und Sitzplatzvergabe berücksichtigen.

Mögliche Prüfungsmethoden:

1.         Traditionelle Prüfung in persönlicher Anwesenheit: das Prüfen läuft wie vor der Pandemielage ab.

2.         In-house online: Das Prüfen läuft durch online Kommunikationsmittel, jedoch muss der/die Studierende sich an der Universität aufhalten. Der Prüfungsraum des/der Studierenden kann ein Raum des/der Instituts/Klinik sein, oder ein anderer kontrollierter Raum.

3.         Distanzierte online: Das Prüfen läuft durch online Kommunikationsmittel, der/die Studierende kann sich überall aufhalten, wo er/sie über Ruhe und Ungestörtheit bzw. über die entsprechende Technik verfügt und der Ort epidemiologisch gesehen sicher ist, bzw. er/sie die Möglichkeiten eines Prüfungstauschversuch minimalisieren kann.

Wie können schriftliche Prüfungen in persönlicher Anwesenheit ablaufen? 

A. Traditionelle schriftliche Prüfung in persönlicher Anwesenheit:

  1. Die schriftliche Prüfung wird wie vor der Pandemie auf Papier ausgeführt.
  2. Bei der Organisierung der Prüfung ist es ratsam, den Zeitraum zur Desinfektion und Durchlüftung des Raums, die ungefähr 30 Minuten bei der Zahl der Studierenden betragen kann, zu beachten.
  3. Das Ankommen, das Raumbetreten und die Sitzordnung der Studierenden muss so organisiert werden, dass die epidemiologischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

B. In-house online schriftliche Prüfung:

  1. Der Ablauf der in-house online schriftlichen Prüfungen ist den traditionellen schriftlichen Prüfungen in persönlicher Anwesenheit ähnlich, aber mit dem Unterschied, dass die Studierenden die bereits gekannten und von UP unterstützten Neptun Unipoll oder andere guten online schriftlichen Prüfungsflächen (z.B. MS Teams oder Moodle) für die Prüfung benutzen.
  2. Bei der Organisation der Prüfung muss man beachten, dass man nach dem Setzen der Studierenden genügend Zeit hat, das IT Gerät einzuschalten, sich in die Prüfungsfläche einzuloggen und die eventuellen technischen Probleme zu beheben.
  3. Dem/der Studierenden ist es erlaubt, sein/ihr eigenes Gerät zu benutzen, aber er/sie ist verpflichtet, am Prüfungsort, am Prüfungstag, zum Prüfungstermin zu erscheinen.
  4. Am Prüfungsort müssen auch solche Personen anwesend sein, die den Studierenden – wenn nötig – technische und fachliche Unterstützung anbieten können. Das zu organisieren und zu sicher, gehört im Zuständigkeitsbereich des/der Lehrbeauftragten. 
  5. Bei der Gestaltung der Sitzordnung der Studierenden muss die Einhaltung der Distanz beachtet werden.
  6. Im Prüfungsraum ist es empfohlen, den Internetzugang und die Möglichkeiten der Stromversorgung vor dem Prüfen zu kontrollieren.

Wie können mündliche Prüfungen in persönlicher Anwesenheit ablaufen?

A. Traditionelle mündliche Prüfung in persönlicher Anwesenheit:

  1. Das Prüfen läuft wie vor der Pandemie mit der Einhaltung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen ab.
  2. Es ist empfohlen, dass die Studierende eingeteilt ankommen, sie sollten zu Terminen eingeladen werden, damit eine Menschenmenge auf der Flur vermieden werden kann.
  3. Es ist empfohlen, dass die Prüfungsräume oft desinfiziert und durchgelüftet werden.
  4. Bei der Vorbereitungszeit der Studierenden muss man beachten, dass die Regelungen der Entfernung bei der Bestimmung der Zahl der im Raum anwesenden Studierenden eingehalten werden können.

B. In-house online mündliche Prüfung:

  1. Bei dieser Methode erscheint der/die Studierende am vom Prüfer bestimmten universitären Prüfungsort und logt sich im vom Institut/Klinik im Raum zur Verfügung gestellten IT Gerät in der angegebenen Fläche mit seinen/ihren Identifikationsdaten ein. Es ist empfohlen, die von der UP unterstützte MS Teams Fläche zu benutzen, aber es können auch andere zuverlässigen Videokonferenzflächen (z.B. Zoom) für die Prüfung benutzt werden. 
  2. Der Prüfer ist nicht verpflichtet, sich am Universitätsgelände aufzuhalten, aber es ist empfohlen, einen Ort zu suchen, wo er während der Prüfung in einer über Ruhe, über geeignete technische Ausrüstung und über geeigneten und stabilen Internetzugang verfügenden Umgebung ist.
  3. Es ist empfohlen, dass die Studierende eingeteilt ankommen, sie sollten zu Terminen eingeladen werden, damit eine Menschenmenge auf der Flur vermieden werden kann.
  4. Während des Prüfens muss für Aufsichtspersonal gesorgt werden, damit die Identifikation und die eventuelle technische Unterstützung des/der Studierenden gesichert und die Benutzung von nicht erlaubten Hilfsmitteln identifiziert werden können.
  5. Der Prüfungstag kann auch so organisiert werden, dass sich die Studierenden nicht einzeln einloggen müssen, sondern das Aufsichtspersonal meldet sich in die Prüfungsfläche am Anfang der Prüfung ein und die online Verbindung bleibt bis Ende des Prüfungstages erhalten. Die Kontrolle der studentischen Identifikation kann nach der traditionellen Art geschehen (das Aufsichtspersonal kontrolliert die Identität selbst), aber der Prüfer kann das Aufzeigen der Dokumente am Anfang der Prüfung auch erbitten. In diesem Fall kann die traditionelle Prüfungssituation für die Studierenden ermöglicht werden und die Effektivität des Prüfens kann auch erhöht werden (kontinuierliches Prüfen wird durch das Vermeiden der Wartezeit des Einloggens entstehen, Vorbereitungszeit – wir vor der Pandemielage in den Instituten – kann gesichert werden usw.). Es ist streng empfohlen, das Prüfen aufzunehmen.
  6. Bei den in-house online mündlichen Prüfungen kann Vorbereitungszeit für die Studierenden gesichert werden. In diesem Fall ist die Methode unter Punkt 5. anzuwenden, um die Prüfung reibungslos abhalten zu können.

 Wann und wie können Distanz-online Prüfungen gehalten werden? 

  1. Distanz-online Prüfungen können nur bei elektiven und fakultativen Fächern angeboten werden.
  2. Beim Ablauf der Prüfungen empfehlen wir die in der früheren Empfehlung Bestimmten weiterhin anzuwenden.

Wie werden die Prüfungstermine bestimmt und wie kann man sich für die Prüfungen anmelden? 

  1. Bei der Bewertung durch Noten kann man laut Absatz (6) des §. 2. der StPO und anhand der in der Kursbeschreibung bestimmten Zwischensemesterleistungen eine Note anbieten. Bei der Bestimmung der Prüfungsplatze lohnt es sich, die Zahl der angebotenen Noten in Betracht zu ziehen, damit kann die Zahl der zu prüfenden Studierenden in der Prüfungszeit reduziert werden.
  2. Bei schriftlichen Prüfungen lohnt es sich, die Prüfungschancen an einem Prüfungstag so zu bestimmen, dass die Methode und die technischen Bedingungen (Sonderheiten der Prüfungsformen: in persönlicher Anwesenheit/ in-house/ Distanz-online, Raumkapazitäten, Programme, die für die Prüfung genutzt werden) in Betracht gezogen werden.
  3. Während der Prüfungen muss man mit längerer Zeiten des Prüfens gerechnet werden, als beim Prüfen vor der Pandemie (online Kommunikation ist indirekter, die Bewertung der studentischen fachlichen Kommunikation durch den Prüfer nimmt mehr Zeit in Anspruch, technische Schwierigkeiten, Einhaltung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen – Eintritt, Sitzordnung, Putzen, Desinfizieren, Durchlüften – kann die Zeit des Prüfens verlängern).

Über welche Informationen sollten die Studierenden vor der Prüfung benachrichtigt werden?

Die Ordnung des Ankommens zu den Prüfungen (in persönlicher Anwesenheit oder bei in-house online) muss mit der Einhaltung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen geschehen.

  • Die Studierenden müssen auf die strenge Einhaltung der epidemiologischen Schutzmaßnahmen aufgerufen werden.
  • Informationen bzgl. in-house Prüfungen müssen mitgeteilt werden:
  • bei schriftlichen Prüfungen muss das eigene Gerät verlangt werden,
  • das Gerät muss einwandfrei und vollständig aufgeladen sein,
  • die Studierenden müssen während der Prüfung alle weitere für die Prüfung nicht benutzen Infokommunikationsgeräte (Handy, Tablet usw.) zu Hause oder außerhalb des Prüfungsraumes ausgeschaltet gelassen werden,
  • um die Internetstabilität aufrecht zu erhalten, können während der Prüfung keine weiteren internetabhängigen Applikationen benutzt werden,
  • Wifi-Kode,
  • Möglichkeit oder Mangel an Stromversorgung während der Prüfung,
  • Möglichkeit oder Mangel an Vorbereitungszeit,
  • Ablauf der Prüfung,
  • Name und Erreichbarkeit der Person, die die technische Unterstützung bei eventuellen Störungen bietet,
  • ob der/die Studierende selbst einloggen soll, oder die Prüfung kontinuierlich an der Fläche mit online Anwesenheit des Prüfers abläuft,
  • Der Prüfling muss wir bei den traditionellen Prüfungen seine Identität durch einen gültigen Ausweis beweisen können, also der Personalausweis muss während der Prüfung beim Prüfling sein und er muss beim Aufrufen vorgezeigt werden.
  • Des Weiteren müssen die Studierenden über alle solche Informationen benachrichtigt werden, die zum Ablauf der Prüfung als nötig eingestuft sind. Dazu sind die Informationen der früheren Empfehlungen nützlich.

Weitere Informationen:

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