Studentischer Informationsauszug aus der Gemeinsamen Anordnung des Rektors und des Kanzlers Nr. 14/2020 über die Besucherordnung der Institutionen

 Studentisches Informationsblatt

anhand der gemeinsamen Anordnung des rektors und des kanzlers Nr. 14/2020. über die besucherordnung der instituionen und über die hygienischen regelungen während der epidemiologischen bereitschaft im wintersemester des akademischen jahres 2020/2021

 

Sehr geehrte/r Studierende!

 

Im Folgenden möchten wir Sie über die wichtigsten Regelungen der verabschiedeten Anordnung informieren, die auch die Studierende betrifft.

 

A. Besucherordnung der Institutionen

 

  1. Die Bereiche der Universität können nur mit bestimmten Ziele (Bildung, Forschung, Verwaltung, Sport usw.) betreten werden und man kann nur den unbedingt nötigen Zeitraum dort verbringen.
  2. Nur symptomlose und gesunde Personen können die Gebäude, die Veranstaltungen und Kurse der Universität auf eigener Verantwortung besuchen.  Die charakteristischen Symptome der Krankheit sind in der Anlage 1. der Anordnung aufgelistet: https://pte.hu/sites/pte.hu/files/2020-09/Massnahme_Corona.pdf
  3. Jeder ist verpflichtet, die Schutzentfernung von 1,5 Metern während der sozialen Kontakthaltung einzuhalten, bzw. in Bereichen der Universität - sowohl innerhalb der Gebäude als auch an Veranstaltungen im Freien -  ist das Tragen der Nasen- Mund- Schutzmaske (medizinische Maske, Schaal, Tuch usw.) Pflicht!
  4. Die Einhaltung der epidemiologischen hygienischen Empfehlungen (häufiges Händewaschen, Händedesinfektion, Hustenvorschriften, Vermeiden von Berührungen, häufige Durchlüftung und Vermeidung von überfüllten Räumen) ist PFLICHT!  
  5. Das Ausfüllen des risikofilternden Fragebogens in NEPTUN ist für jede Studierenden der Universität PFLICHT! Die Bewertung der risikofilternden Fragebogen geschieht automatisch. Falls es in den Antworten der Fragen im Fragebogen Änderungen eintreten würden, ist der/die Studierende verpflichtet, durch das erneute Ausfüllen des Fragebogens der Universität zu benachrichtigen.
  6. Als Voraussetzung zum Eintreten in den Institutionen kann man das Fiebermessen vorschreiben und im Falle vom Fieber wird das Eintreten in die Institution verboten!

 

Die Einhaltung der Besucherordnung in den Bereichen der Universität kann von den zuständigen Personen kontrolliert werden, diejenigen, die sich ordnungswidrig verhalten, können aufgefordert werden, die Bereichen der Universität zu verlassen!

 

B. Immatrikulation, Orientierungstage, studentische Verwaltung

 

1. Die studentische Verwaltung läuft in der ersten Linie online und in Neptun. Für die persönliche Verwaltung gibt es eine Möglichkeit in den folgenden Fällen:

- bei Einzahlungen an den universitären Kassen

- mit online gebuchtem Termin

2. Während der persönlicher Verwaltung / Beratung ist der/die Studierende verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen, die Schutzentfernung und die hygienischen Regelungen einzuhalten.

 

C. Unterricht und Praktika mit persönlicher Anwesenheit

 

  1. Währen der Praktika ist die Einhaltung der speziellen Regelungen und das Tragen einer Schutzmaske Pflicht!  
  2. Um klinische Praktika im Klinischen Zentrum anzufangen, muss jeder Studierende durch die Pretriage und sie müssen auch den risikofilternden Fragebogen in NEPTUN ausfüllen! Der PCR Test muss dann wiederholt werden, wenn der /die Studierende Symptome des Coronavirus aufzeigt, er/sie unter epidemiologischen Maßnahmen gezogen worden ist, bzw. er/sie das Praktikum mit einem ausländischen Aufenthalt unterbrochen hat. Während des Praktikums ist das Tragen einer Schutzmaske im ganzen Bereich der Klinik Pflicht, die Studierenden müssen die auf die Mitarbeiter des Gesundheitswesens bzw. die auf das Tragen der Schutzkleidung bezogenen Regelungen einhalten.
  3. Die Einteilung der Studierenden muss im Voraus für den Zeitraum zwischen 6.00 und 22.00 Uhr angefertigt werden.

 

D. Prüfungsordnung

 

  1. Während des Prüfens ist das Tragen einer Nasen- Mund- Schutzmaske (medizinische Maske, Schaal, Tuch oder sonstiges) Pflicht bzw. die Einhaltung der Schutzentfernung von 1,5. Metern ist auch streng empfohlen. 
  2. Während der Prüfungen mit Anwesenheit müssen die Hustenvorschriften und die hygienischen Regelungen streng eingehalten werden.
  3. Für die Bildungsorganisation sind die von der Fakultät früher veröffentlichten Empfehlungen und Richtlinien maßgebend!

 

E. Nutzung von Sport- und weiteren Anlagen

 

  1. Nur symptomlose und gesunde Personen können an sportlichen und weiteren Freizeittätigkeiten teilnehmen.
  2. Während der Sport- und Freizeittätigkeiten ist die Teilnahme in Kleingruppen bevorzugt, bzw. die Einhaltung der Schutzentfernung von 1,5- 2 Metern ist anzustreben.

 

 

F. Regelungen bzgl. PCR Tests

 

  1. Die Universität trägt die Kosten der studentischen PCR Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Beginn des Semesters stehen und vom Gesetz oder Regelungen vorgeschrieben sind,in den vorher bestimmten Fällen.  
  2. Die Ergebnisse aller für die Durchführung von PCR Tests berechtigten Laboren des Nationalen Öffentlichen Gesundheitswesenszentrums sind zu akzeptieren. In diesem Fall werden die anfallenden Kosten von den Studierenden getragen.   

Falls Sie zur Durchführung von PCR Tests verpflichtet worden sind, müssen Sie die Ankunft der Testergebnisse entweder in amtlicher Quarantäne oder in Selbstisolation abwarten. Sie können die Quarantäne nur mit negativem Testergebnis verlassen, bzw. im Falle von amtlicher Quarantäne können Sie die Quarantäne nur mit einem amtlichen genehmigenden Beschluss verlassen!

Bitte, halten Sie sich an diesen Vorschriften!

Wir möchten Sie im Weiteren darauf aufmerksam machen, dass dieses studentische Informationsblatt einen Auszug aus der Anordnung ist, die vollständige Anordnung können Sie unter folgendem Link lesen: https://pte.hu/sites/pte.hu/files/2020-09/Massnahme_Corona.pdf

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Bernadett Potos

Referatsleiterin