Sehr geehrte Studierenden!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Fakultät den Studierenden, die aufgrund der epidemiologischen Lage oder wegen anderen zu billigenden Gründen ihre Prüfungen in der regulären Prüfungszeit nicht leisten konnten, Nachholmöglichkeiten in der Sonderprüfungszeit sichert.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Zahl der in der Sonderprüfungszeit angebotenen Prüfungsplätze begrenzt ist, also bitten wir Sie, wenn möglich, die Leistung der Prüfungen in der regulären Prüfungszeit anzustreben!
1. Die wichtigsten Fristen bzgl. der Sonderprüfungszeit:
SONDERPRÜFUNGSZEIT (zwischen 1. und 5. Februar 2021.) |
||
EREIGNIS |
ZEITRAUM |
VERANTWORTLICHE/R |
Anmeldung für die Prüfung(en) der Sonderprüfungszeit |
zwischen 8.00 Uhr am 25. Januar und 16.00 Uhr am 27. Januar 2021. |
Studierenden / Studienreferat |
2. Kreis der für Prüfungen der Sonderprüfungen berechtigten Studierenden:
- Studierende, die freiwillige Arbeit im Kampf gegen die Pandemie geleistet haben.
- Zum Kampf gegen die Pandemie zentral zugewiesen worden sind.
- Studierende, die wegen COVID-19-Betroffenheit in der Behandlung oder/und in der Quarantäne waren.
- Studierende, die weiteren zu billigenden Gründen bescheinigen können (die Studienkommission entscheidet in jedem einzelnen Fall).
3. Nötige Dokumente zur Anspruchnahme der Sonderprüfungszeit:
- Vertrag und Bescheinigung über die freiwillige Arbeit, oder
- Regierungsbeschluss über die Zuweisung, oder
- Quarantänebeschluss oder Isolationsbestätigung des Gesundheitsamtes / Gesundheitsinstitution, oder
- Weitere offizielle Dokumente, die die zu billigende Gründe bescheinigen (zum Beispiel: Ärztebrief, ärztliches Attest)
4. Wichtige Informationen:
- Für die Prüfungen der Sonderprüfungszeit kann man nur durch die Mitarbeiter des Studienreferats anmelden. Die eigene Anmeldung des/der Studierenden in Neptun ist ungültig.
- Ausschließlich die vollständig eingereichten Anmeldungen werden bearbeitet. Ohne die Berechtigung begründende Bescheinigung oder bei mangelhafter Angabe des Prüfungstermins ist das Studienreferat berechtigt, die Anmeldung zurückzuweisen!
- Diejenigen Studierenden, die das Berechtigung begründende Dokument bereits zukommen ließen, müssen dieses bei der Anmeldung nicht nochmals zuschicken, aber es ist empfehlenswert, anzugeben, wann dieses Dokument dem Studienreferat zugeschickt worden ist.
- Falls der/die Studierende den zu weiteren zu billigenden Grund zur Anmeldung angibt oder sein/ihr Antrag nicht eindeutig zuzuordnen ist, wird die Studienkommission anhand der beigefügten offiziellen Dokumente über den Fall entscheiden. Bei positiver Entscheidung meldet das Studienreferat die/den Studierende/n für die angegebene Prüfung an. Bei negativer Entscheidung informiert es die/den Studierende/n über die Ablehnung.
- Nimmt der/die Studierende in der Sonderprüfungszeit seinen/ihren C- oder D-Prüfungsversuch in Anspruch, ist er/sie verpflichtet, die entsprechenden Prüfungsgebühren auf Neptun auszuschreiben und zu entrichten. Ferner muss er/sie bei einem D-Prüfungsversuch auch den Antrag für die D-Prüfung über Neptun stellen.
- Ist man berechtigt, an der Sonderprüfungszeit teilzunehmen, soll der Antrag für die Sonderprüfung fristgerecht gestellt werden, auch wenn man die betreffende Prüfung noch in der 7. Woche der regulären Prüfungszeit antreten möchte und daher unsicher ist, ob die Sonderprüfung nötig sein wird oder nicht. Über das Ergebnis der Prüfung, angetreten in der 7. Woche, muss man seine/n Fachberater/in im Studienreferat umgehend benachrichtigen. Hat man die betreffende Prüfung in der 7. Woche erfolgreich absolviert, wird man vom Studienreferat von dem Prüfungstermin, die in die Sonderprüfungszeit fällt, abgemeldet.
- In der Sonderprüfungszeit kann man keine Verbesserungsprüfung antreten.
5. Ablauf der Anmeldung für die Sonderprüfungszeit:
Erfolgreiche Prüfungszeit wünschend und mit freundlichen Grüßen:
dr. Nóra Baán
Referatsleiterin