Die solange getroffenen Maßnahmen der Universität -in Bezug auf den Schutz gegen dem Coronavirus – dienen die Sicherheit der Universitätsbürger. Um diese Sicherheit zu erhöhen und um die verstärkten Risiken der Studenten, die ihr Praktikum verbringen, zu verringern, sind weitere Schritte notwendig.
Bezüglich den Schutz gegen den aktuellen Grippen- und Coronavirus-Epidemie hat die Amtsärztin des Landes ab 8. März 2020 vollständiges Besuchsverbot angeordnet. Betroffene Institute sind alle, die für die stationäre Krankenversorgung und die für die stationären sozialen Dienstleistungen verantwortlich sind.
In Hinblick auf den oben genannten wird die Fakultät bis weitere Anordnungen alle praktische Unterrichtformen, die mit möglichen Patientenkontakt verbunden sind, ab 11. März 2020 einstellen. Die Lehrbeauftragten werden alle über die diesbezüglichen Verrichtungen informieren.