Regelungen für Barzahlungen von Studierenden ab dem 30. Juni

28 Juni 2024

Die Universität Pécs möchte auch im Bereich der Zahlungen der Studierenden bargeldsparenden Zahlungsmitteln den Vorrang geben. Die Universität reguliert diese ab dem 30. Juni 2024 durch eine Anordnung des Rektors und des Kanzlers. Ab diesem Zeitpunkt werden die Barzahlungen an den Kassen der Universität für die Studierende, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit daran nicht gehindert sind, ein Bankkonto in Ungarn zu eröffnen oder per Überweisung aus ihrem Heimatland zu zahlen, gebührenpflichtig sein.

Die Studierende, die aus den folgenden Ländern kommen, können ihre Barzahlungen an den Kassen der Universität weiterhin gebührenfrei leisten:

Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, Republik Südafrika, Südsudan, Vereinigte Arabische Emirate, Philippinen, Gibraltar, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea, Mali, Myanmar/Burma, Mosambik, Nigeria, Panama, Senegal, Syrien, Tansania, Trinidad und Tobago, Uganda, Vanuatu, Vietnam.

Die Universität gewährt darüber hinaus der Studierenden – unabhängig von Herkunftsland – die gebührenfreie Barzahlung, die aufgrund ihrer individuellen Situation die Erlaubnis des Dekans dazu erhalten.

Die Studierende, die nicht aus den oben genannten Ländern stammen oder über die Erlaubnis des Dekans nicht verfügen und ihre Zahlungsverpflichtung durch ein Geldinstitut durch Banküberweisung bzw. mit der Einzahlung auf das Konto der Universität in einer Bank direkt in einer ausländischen Währung oder in HUF entrichten wollen, können dies ab dem 30. Juni nur noch gegen eine Bargeldbearbeitungsgebühr an den Kassen der Universität erledigen.

Die Netto-Bargeldbearbeitungsgebühr für eine Bareinzahlung in Fremdwährung beträgt 1,5% der eingezahlten Währung. Bei der Entrichtung der Bargeldbearbeitungsgebühr soll der Studierende die Hälfte des Bruttobetrags aufgerundet auf die nächste 0 bezahlen. Die netto Bargeldbearbeitungsgebühr bei Bareinzahlungen in HUF beträgt 500 HUF pro Vorgang. Die Entrichtung des Bargeldbearbeitungsgebührs erfolgt zusätzlich in der Währung der Abhebung. Sie wird zusätzlich zur Einzahlung des Studierenden hinzugefügt, worüber der Kassierer eine separate Quittung im Buchhandlungssystem der Universität ausstellt. 

Eine günstigere Möglichkeit als die Bareinzahlung an den Kassen der Universität ist die Einzahlung in den Filialen der OTP Bank, wo die Bareinzahlungsgebühr deutlich niedriger ist: 0,5-0,6%.

Der Betrag muss gleichzeitig mit der Transaktion in HUF ausschließlich bar bezahlt werden. Im Falle der Barzahlung in einer fremden Währung wird die Gebühr von der OTP Bank AG zu dem Zeitpunkt der Barzahlung geltenden und von der OTP Bank veröffentlichten Wechselkurs umgerechnet.

Den Infobrief der Kanzlei dazu finden Sie hier:

Merkblatt über Barzahlungen von Studenten