Prüfungsgebühren

  • die Gebühr für die dritte und alle weitere Prüfungen in einem Fach: 10 EUR, die Gebühr muss VOR der Prüfungsanmeldung von dem/der Studierenden in Neptun ausgeschrieben und entrichtet werden
  • ACHTUNG! In diesem Sinne beziehen sich die dritten und weiteren Prüfungen nicht für das gegebene Semester, sondern für die Curriculumeinheit mit all ihrer Belegungen und je registrierten Prüfungschancen.
  • für unentschuldigte Abwesenheit von einem registrierten Prüfungstermin muss 15 EUR Gebühr entrichtet werden, die Gebühr wird vom Zentralen Studienreferat innerhalb von 20 Tagen nach dem letzten Tag des Semesters in Neptun ausgeschrieben; das Wintersemester des Praktischen Jahres der Studierenden des Fachs Allgemeine Humanmedizin muss bei der Erstellung der Ausschreibungen nicht berücksichtigt werden. Im Falle derjenigen Studierenden, die im betreffenden Semester im Rahmen eines Stipendiums an einer ausländischen Hochschuleinrichtung studiert oder ein Fachpraktikum absolviert haben, sind die Gebühren für das Sommersemester bis zum 20. November, für das Wintersemester bis zum 20. April auszuschreiben.