Anrechnung früherer Leistungen

Studierende (Kreditanrechnung), sowie Bewerber (Voranrechnung früherer Studienleistungen) der Universität Pécs können die Anrechnung ihrer früheren Studienleistungen beantragen und dadurch Pflicht- und/oder Wahl- bzw. Wahlpflichtfächer der Medizinischen Fakultät der Universität Pécs anerkennen lassen.

Die Grundvoraussetzung für die Anerkennung ist, dass das früher absolvierte Fach mit einer Prüfung und im Falle eines Fachpraktikums (oder Kriterienanforderung) mit einer Unterschrift abgeschlossen ist.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass an unserer Fakultät auch im Falle einer Anrechnung von an einer anderen ungarischen oder ausländischen Hochschuleinrichtung erbrachten Studienleistungen durch ein Kreditanrechnungsverfahren vom Gesamtkreditwert der aufgrund des Curriculums unterrichteten Pflichtfächer

  • im Fach Allgemeine Humanmedizin höchstens 151 Kreditpunkte in Pflichtfächern,
  • in der Zahnmedizin-Ausbildung maximal 134 Kreditpunkte in Pflichtfächern,
  • in der Masterausbildung Biotechnologie maximal 63 Kreditpunkte in Pflichtfächern angerechnet werden können.

Im Falle von Pflichtfächern, die sich der/die Studierende anrechnen lassen möchte, muss die Anrechnung von den unteren Semestern des Curriculums ansteigend erfolgen. Im Rahmen desselben studentischen Rechtsverhältnisses kann die Gesamtzahl der angerechneten Kreditpunkte zwei Drittel des Gesamtkreditwertes der Ausbildung nicht überschreiten.

 

1. Über die Kursbeschreibung der Pflicht-, Wahlpflicht- bzw. Wahlfächer der Medizinischen Fakultät der Universität Pécs können Sie sich hier informieren. Wählen Sie bitte die Fächer aus, die Ihren früher absolvierten Fächern entsprechen und die Sie anerkennen lassen möchten.

2. Füllen Sie ein Exemplar des Formulars für den Antrag auf Kreditanrechnung im gewünschten Studienfach aus und reichen Sie Ihr empfohlenes Curriculum ein.

3. Für jedes einzelne Lehrfach der Medizinischen Fakultät der Universität Pécs, das auf Grund früherer Studienleistungen anerkannt werden soll, muss jeweils ein Formular für das Gutachten des/der Lehrbeauftragten ausgefüllt werden.

4. Zu jedem einzelnen Formular für das Gutachten müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Leistungsnachweises, sowie eine offizielle, möglichst detaillierte Kursbeschreibung einreichen. Die Kursbeschreibung sollte folgende Informationen enthalten: wann und wo Sie das Fach absolviert haben, Prüfungsform, erhaltene Note, erhaltene Kreditpunkte, Semesterwochenstunden (Vorlesungen, Seminare, Praktika), detaillierte Liste der behandelten Themen, Kontaktdaten eines kompetenten Sachbearbeiters der Heimatuniversität.

5. Studienbuchauszüge, Curricula und Kursbeschreibungen können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn alle Seiten mit Stempel und Unterschrift versehen und alle notwendigen Unterlagen beigelegt sind.

6. Wir bitten Sie die Anträge an die folgende Adresse – mit der Teilung der Cloud Drive Link – im Wintersemester spätestens bis zum 01. August, im Sommersemester spätestens bis zum 01. Januar zu senden: kreditanrechnung@aok.pte.hu 

Universität Pécs Medizinische Fakultät, Studienreferat, H-7624 Pécs, Szigeti Str. 12, Ungarn

7. Die Bearbeitungsgebühren (20 EUR/Lehrfach im Falle von nicht in Ungarn absolvierten Leistungen, mit der Ausnahme von Studierenden der UPMF mit Gaststudentenhörerschaft im Ausland oder von Studierenden der UPMF innerhalb eines Kooperationsprogramms oder im Erasmus+ Programm im Ausland geleisteten Leistungen) müssen an folgende Bankverbindung  überwiesen werden:

    Name der Bank: OTP Dél-dunántúli r., Pécs

    Adresse der Bank: 7623 Pécs, Rákóczi út 44.

    Swift Kode: OTPVHUHB

    Kontonummer (IBAN): HU88117310012313537800000000

Studierende mit studentischem Rechtsverhältnis können die Kreditanrechnungsgebühr im Neptun ausschreiben und entrichten (Neptun / Finanzen / Einzahlung / Ausschreibung der Zahlen: Service - Beartbeitungsgebühr von Kreditanrechnungsanträgen im Falle der Anelkennung von nicht an ungarischen Hochschuleinrichtungen absolvierten Studienleistunger 7000 HUF).

 

Weitere Regeln können Sie in der Studien- und Prüfungsordnung und in der Verfahrensordnung über Kreditanrechnung unter Regelungen, Wegweiser, Verfahrensordnungen auf der Homepage des Studienreferats nachlesen.