Erste medizinische Eignungsuntersuchung - für Erstsemestler

  • laut §. 4. der Regelung „über die medizinische und Berufseignungsuntersuchung der Studierenden“ der Universität Pécs ist die Teilnahme an der ersten medizinischen Eignungsuntersuchung eine Voraussetzung für die Erstellung des studentischen Rechtsverhältnisses
  • die Feststellung der medizinischen Eignung ist Teil des Immatrikulationsverfahrens, die Kosten werden von der Fakultät getragen
  • die Untersuchung erfolgt im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene der Universität Pécs (7624 Pécs Nyár u. 8.)
  • Einen Termin können Sie unter folgendem Link buchen: http://hallgatofmk.pte.hu/.
    • auf der Seite können Sie sich mit Ihrem Neptunkode einloggen und durch die Auswahl des Termins können Sie sich für die Untersuchung anmelden
  • Mit den Fragen bzgl. der Untersuchung, wenden Sie sich bitte an den Mitarbeitern des Arbeits- und Berufshygienischen Zentrums unter hallgatofmk@pte.hu

Nötige Dokumente:

  • Personalausweis oder anderes Identifizierungsdokument
  • Zulassungsbescheid der UPMF
  • Thorax Röntgen Befund, der nicht älter als ein Jahr ist (nicht das Bild, sondern nur den Befund)
  • Allgemeines ärztliches Attest ausgefüllt vom Hausarzt
  • Gesundheitsformular
  • Befunde über chronische Erkrankungen (falls vorhanden)
  • Brille (falls vorhanden)
  • Impfkarte, die bestätigt, dass Sie gegen Hepatitis B geimpft sind ODER serologische Ergebnisse für Hepatitis B (Falls Sie nicht gegen Hepatitis B geimpft sind, erhalten Sie die Impfung im ersten Jahr vom Zentrum für Arbeitshygiene)
  • serologische Ergebnisse für Hepatitis C
  • HIV Testergebnisse (die nicht älter sind als 3 Monate)
  • Krankenversicherung (fakultativ, nicht obligatorisch)
  • WICHTIG! Bitte, erscheinen Sie rechtzeitig zu Ihrem gebuchten Termin. Laut Absatz (12) des § 51. der EZwO wird das Verpassen der gebuchten Termin zur Eignungsuntersuchung wie gefolgt geregelt:

    Falls der/die Studierende an einer der in den §§ 4-8. der Regelung der Universität Pécs über die studentische gesundheitliche und Berufseignung trotz vorher gebuchten Termins nicht erscheint, so ist er/sie verpflichtet, in der Anlage 1. der Regelung bestimmte Gebühr (Terminversäumungsgebühr für den gesundheitlichen Eignungstest) zu entrichten. Falls der/die Studierende seine/ihre Abwesenheit spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem verpassten Termin beim Arbeits- und Berufshygienischen Zentrum (im Weiteren: ABHZ) gut begründet mit Angabe des Termins bescheinigt abgibt, und das ABHZ die Bescheinigung akzeptiert, so ist er/sie nicht verpflichtet, die Gebühr zu entrichten. Über das Verpassen des gebuchten Termins informiert das ABHZ nach Ablauf der Bescheinigungsfrist das ZSB umgehend. Das ZSB tätigt die Ausschreibung der Terminversäumungsgebühr für den gesundheitlichen Eignungstest im SS (Neptun) umgehend.

  • WICHTIG! Versäumt man die Untersuchung oder wird man als „nicht geeignet“ oder „vorläufig geeignet“ bewertet, darf man keine medizinischen Tätigkeiten ausüben, man darf also an Kursen, die am Krankenbett stattfinden, einschließlich die Sommerpraktika, nicht teilnehmen, auch wenn man sich dafür in der Kursbelegungszeit angemeldet hat. Studenten, die keine gültige Eignungsuntersuchung vorweisen können, werden zu den Prüfungen nicht mehr zugelassen.  

    Da das ZfBA nur eine begrenzte Anzahl von Terminen zur Verfügung stellt, kann nicht garantiert werden, dass ein verpasster Termin nachgeholt werden kann. Bitte nehmen Sie daher die von Ihnen gebuchten Termine wahr, damit Ihr Studium später nicht ins Stocken gerät. 

  • Es ist nicht notwendig die erhaltene Bestätigung über die Eignungsutersuchung beim Studienreferat einzureichen. Die Daten über die Ergebnisse der Untersuchungen werden dem Studienreferat vom Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene der Universität Pécs übermittelt (in Neptun: Studien/Angaben zur Bildung/Die medizinische Eignung ist gültig bis zum)