Der Dekan der Fakultät darf jedes Jahr einer Lehrkraft oder einem Mitarbeitenden und einem Studierenden den Bajnóczky-Preis verleihen, die eine herausragende Tätigkeit auf dem Gebiet der Literatur, der Musik oder der bildenden Kunst, der Theater-, Foto- oder Tanzkunst ausüben. Den Preis dürfen jedes Jahr zwei Personen – ein Studierende und ein Mitarbeitende – erhalten. Über die Preisträger entscheidet ein vierköpfiges Kuratorium, dessen Mitglieder folgende Personen sind: der jeweilige Prodekan für studentische Fürsorge, die Witwe von Dr. István Bajnóczky (oder die von ihr bevollmächtigte Person), ein ungarischer und ein ausländischer Studierende der Fakultät.
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Fotos: David Verebi, Abteilung für Technische Unterstützung des Studiums