- Kursbelegung in einer anderen Sprache oder in einem anderen Fach
- Abgabefrist des Antrags im Studienreferat: in der Zeiteinteilung des akademischen Jahres
- das zur Belegung des gewünschten Kurses gehörende Formular (in einer anderen Sprache oder Studiengang bzw. Fach) muss ausgefüllt, vom Lehrbeauftragten des Kurses unterschrieben und gestempelt, und im Studienreferat eingereicht werden
- im Falle der obligatorischen Fächer die Bewertung des Sprachniveaus des/der Studierenden fällt in den Zuständigkeitsbereich des Instituts für Medizinische Fachsprachen und Kommunikation
- falls die Sprachkenntnisse des/der Studierende das erforderliche Niveau nicht erreichen, kann der/die Studierende das Fach unabhängig von der Zustimmung des Lehrbeauftragten nicht belegen
- das Studienreferat kontrolliert im dem zu belegenden Fach zugeordneten Kurrikulum, ob der/die Studierende die Voraussetzungen des gewünschten Faches geleistet hat
- der/die Studierende ist verpflichtet, die Prüfung in der Sprache des Kurses abzulegen
- der/die Studierende kann während seines/ihres Studiums Pflichtkurse in einer anderen Sprache oder in einem anderen Fach maximal in der Höhe von 30 Kreditpunkten belegen
- aus der Sicht der Studiengebührenfestsetzung gelten die in einer anderen Sprache oder in einem anderen Fach belegten Fächer als Fächer der eigenen Studiensprache