Nachträgliche oder an Genehmigung gebundene Kursbelegung, Kursabwählen

  • Kursbelegung in einer anderen Sprache oder in einem anderen Fach
  • Abgabefrist des Antrags im Studienreferat:  in  der Zeiteinteilung des akademischen Jahres
  • das zur Belegung des gewünschten Kurses gehörende Formular (in einer anderen  Sprache oder Studiengang bzw. Fach) muss ausgefüllt, vom Lehrbeauftragten des Kurses unterschrieben und gestempelt, und im Studienreferat eingereicht werden
  • im Falle der obligatorischen Fächer die Bewertung des Sprachniveaus des/der Studierenden fällt in den Zuständigkeitsbereich des Instituts für Medizinische Fachsprachen und Kommunikation
  • falls die Sprachkenntnisse des/der Studierende das erforderliche Niveau nicht erreichen, kann der/die Studierende das Fach unabhängig von der Zustimmung des Lehrbeauftragten nicht belegen
  • das Studienreferat kontrolliert im dem zu belegenden Fach zugeordneten Kurrikulum, ob der/die Studierende die Voraussetzungen des gewünschten Faches geleistet hat
  • der/die Studierende ist verpflichtet, die Prüfung in der Sprache des Kurses abzulegen
  • der/die Studierende kann während seines/ihres Studiums Pflichtkurse in einer anderen Sprache oder in einem anderen Fach maximal in der Höhe von 30 Kreditpunkten belegen
  • aus der Sicht der Studiengebührenfestsetzung gelten die in einer anderen Sprache oder in einem anderen Fach belegten Fächer als Fächer der eigenen Studiensprache