- Voraussetzung für den Erwerb der Endsemesterunterschrift sind die Leistung der Semesteranforderungen und auch das Einhalten der Regelungen in Bezug auf Abwesenheit
- die Regelungen in Bezug auf Abwesenheiten:
- liegt die Abwesenheit unter 15% der Unterrichtstunden, kann dem/der Studierende die Endsemesterunterschrift wegen Abwesenheit nicht verweigert werden
- liegt die Abwesenheit zwischen 15 und 25% (aus egal welchem Grund), entscheidet sich der Lehrbeauftragte durch Untersuchung der Umstände über die Semesterleistung
- liegt die Abwesenheit über 25% (aus egal welchem Grund, entschuldigt oder unentschuldigt), kann der/die Studierende zur Prüfung nicht zugelassen werden
- bei der Berechnung der oben erwähnten Abwesenheiten, muss die Abwesenheit wegen der Leistung des Klinischen Blockpraktikums bis zu höchstens 14,3% der Unterrichtsstunden entschuldigt werden
- der Lehrbeauftragte hat kein Recht darauf, den/die Studierende/n völlig oder teilweise von der Anwesenheitspflicht zu befreien
- die Befreiung von Anwesenheitspflicht ist nur im Falle von Prüfungskursen möglich