Nachträgliche Kursbelegung

  • spätestens bis zum Ende der dritten Vorlesungswoche ist es möglich, einen Antrag zu stellen
  • der Antrag auf nachträgliche Kursbelegung muss ausgefüllt (ab der ersten Vorlesungswoche muss er vom Lehrbeauftragten des gewünschten Faches unterschrieben und gestempelt werden) und im Studienreferat eingereicht werden
  • über den Antrag entscheidet die Studienkommission: die Studienkommission entscheidet sich über die Anträge auf nachträgliche Kursbelegung und auf nachträgliches Abwählen eines Kurses einzeln durch Überprüfung der Umstände
  • nach der dritten Vorlesungswoche können Anträge nur unter besonderen Umständen stattgegeben werden
  • bei positiver Entscheidung muss der/die Studierende die Verfahrensgebühr entrichten, danach belegt das Studienreferat den Kurs im Neptun der Studierenden

Weitere Informationen können Sie in der Verfahrensordnung der Studienkommission (siehe: Regelungen) lesen.