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Ratschläge für Fußgänger, für Fahrradfahrer, für Motorradfahrer und für Autofahrer

Ratschläge für Fußgänger

Ratschläge für Fahrradfahrer

Ratschläge für Motorradfahrer

Ratschläge für Autofahrer

​Die Verkehrspolizei des Komitates Baranya wünscht Ihnen unfallfreien Verkehr!

 

 

Ratschläge für Fußgänger

Die schutzlosesten Teilnehmer des Straßenverkehrs sind die Fußgänger. Bei einem Verkehrsunfall sind sie diejenigen, deren Körper mit den Fahrzeugen unmittelbar in Kontakt gerät. Abgesehen von der nicht einmal minimalen Schutz bietenden Kleidung, steht ihnen keine andere Schutzmöglichkeit zur Verfügung.

Im Verkehr gilt diejenige Person als Fußgänger, die

- auf der Straße zu Fuß unterwegs ist (den Hund auszuführen, gehört auch dazu)

- auf der Straße ein Fahrrad oder  Moped schiebt

- auf der Straße mit Kinderspielzeug, Roller, Rollstuhl fährt, sowie Kinderwagen oder Schubkarren schiebt.

Wo können wir uns bewegen?

Zu Fuß ist es empfehlenswert sich auf dem Gehweg oder am Straßenrand zu bewegen. Zu beachten ist, dass der Fußgänger nirgendwo absolute Vorfahrt genießt. Beim Fehlen eines Gehweges muss man zu Fuß in einer Reihe hintereinander am Straßenrand, außerhalb von Ortschaften immer gegen die Fahrtrichtung laufen. In erster Linie können Fußgänger die Straße auf Fußgängerüberwegen überqueren. Wenn es in der Nähe keinen Fußgängerüberweg gibt, kann die Hauptverkehrsstraße innerhalb von Wohnorten bei einer Straßenkreuzung, in anderen Fällen nach sorgfältiger Umsicht überall passiert werden. Es ist wichtig, dass beim Überqueren der kürzeste Weg genommen wird. Vor dem Betreten der Straße muss man sich immer von der Gefahrlosigkeit des Überquerens überzeugen. Innerhalb vom Bremsweg ist es dem Fußgänger verboten, vor ein Fahrzeug zu treten. 

Überquerung der Straße als Fußgänger

Der Fußgänger kann die Straße erst betreten, wenn er sich von der Gefahrlosigkeit der Überquerung überzeugt hat. Er darf die Straße nicht unerwartet betreten, er ist verpflichtet die Straße unverzüglich zu überqueren, und muss sich von jeglichen für den Fahrzeugführer irreleitenden Verhaltensformen enthalten. Überqueren ist nur bei Grün erlaubt. Bei blinkender grünen Ampel darf das Überqueren nicht mehr begonnen, und muss schnellstmöglich beendet werden, da die Fahrt in Kürze dem Gegenverkehr erlaubt wird.

Sichtbarkeit

Den Fußgängern ist die Gefahr der Nichtwahrnehmung seitens der Autofahrer meistens nicht bewusst. Seit dem 1. Januar 2008 ist jeder Fußgänger, der sich in der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen außerhalb von Wohngebieten auf der Fahrbahn, am Straßenrand oder am Seitenstreifen bewegt, verpflichtet eine Warnweste zu tragen.

Im Rahmen unserer Kampagne „Sichtbarkeit für das Leben!” verteilen wir Warnwesten an Fußgänger, die sich ausserhalb von Ortschaften bewegen, und vor Ort konfrontieren wir sie mit Fotos von ihrer Sichtbarkeit bzw. Nichtsichtbarkeit.

Verkehr von Fußgängern im geschlossenen Verband

In der Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen muss von den Autofahrern aus angemessener Entfernung sichtbares vorne weißes oder gelbes, hinten rotes oder gelbes Licht auf der linken Seite des Verbandes getragen werden. Wenn die Gruppe sich innerhalb einer gut beleuchteten Ortschaft bewegt, oder wenn direkt vor und hinter ihr ein zur Gruppe gehörendes vorschriftsgemäβ beleuchtetes Fahrzeug fährt, ist die Verwendung der Lampen nicht verbindlich.

Bei Verkehrsregelung durch Polizeibeamte

Viele Fußgänger sind verunsichert, wenn der Verkehr durch einen Polizisten geregelt wird. Das Wesentliche bei der Verkehrsregelung durch Handzeichen ist, dass wenn der Polizeibeamte von vorne oder von hinten gesehen wird, bedeutet dies ein Verbot. Hochhalten eines Armes: Anhalten, die Richtung des Verkehrs ändert sich. Seitliches Ausstrecken beider Arme: Halt für den Verkehr von hinten und vorne, freie Fahrt für die Verkehrsteilnehmer, die sich parallel zu der Richtung der ausgestreckten Armen befinden.

Ratschläge für Fahrradfahrer

Wo kann man fahren?

Mit dem Fahrrad kann man auf folgenden Straßen fahren: Fahrradweg, Fahrradspur, offene/geschlossene Fahrradspur, Straßenrand, Fußgänger- und Fahrradweg. Wenn neben der Straße, dessen Wegführung befolgend ein Weg für Fahrräder, und/oder Fußgänger markiert ist, muss man sich mit einem zweirädrigen Fahrrad hier fortbewegen. Wenn in einem Wohngebiet neben einer Straße (die keine Hauptstraße ist) ein Weg für Fahrräder und/oder Fußgänger markiert ist und auf der Straße auch eine Fahrradspur markiert ist, kann der Fahrradfahrer - solang die Verkehrszeichen diesem nicht widersprechen - auch auf der Straße fahren.
Auf dem Gehweg darf man mit maximal 10 km/h, ohne die Fußgänger zu stören fahren, wenn die Straße für Fahrräder ungeeignet ist oder bei Kindern unter 12 Jahren die sonst auf einer Hauptstraße fahren würden.

Obligatorisches Fahrradzubehör

Das sich im Staßenverkehr befindende Fahrrad sollte mit folgendem obligatorischem Zubehör ausgerüstet sein: leicht bedienbares, zuverlässiges Lenkrad, zwei von einander unabhängig funktionierende Bremsvorrichtungen, von welchen eines auf das Vorderrad und eines auf das Hinterrad wirkt, eine Akustische Warnvorrichtung die nur eine Klingel sein darf. Auf dem Fahrrad oder dem Fahrer sollte vorne ein weißes oder kadmiumgelbes Licht und hinten ein rotes, von mindestens 150 Metern Entfernung sichtbares, blinkendes oder konstant leuchtendes Standlicht befestigt sein. Vorne ein weißes, hinten ein oder zwei symmetrisch platzierte, nicht dreieckige lichtreflektierende Prismen, mindestens auf dem ersten Rad 2 Bernsteingelbe und auf beide Seiten funktionierende seitliche Prismen. Wir raten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit davor ab, mit Fahrrädern (Kinderspielzeugen oder Sportgeräten) zu fahren, die mit diesen Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgestattet sind.

Empfohlenes Zubehör

Für den Fahrradfahrer sind folgende, die Sicherheit steigernde Ausrüstungen empfehlenswert: Fahrradhelm, Knie- und Ellbogenschützer, Fahrradbrille. Das Fahrrad sollte auch einen Flaschenhalter, eine Werkzeugtasche mit Pumpe und ein Erste-Hilfe-Set haben.

Sichtbarkeit

Fahrradfahrer sind oft nicht genügend sichtbar für die restlichen Verkehrsteilnehmer, und erkennen die daraus folgenden Gefahren nicht. Seit dem 01.01.2008 müssen Fahrradfahrer auf Straßen außerhalb von Wohngebieten nachts und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen lichtreflektierende Sicherheitswesten tragen, da sie ohne Beleuchtung nur mit dieser zu sehen sind.

Überqueren der Straße

Wenn Sie die Straße an Fußgängerüberwegen überqueren, steigen Sie von Ihrem Fahrrad ab und schieben dieses auf die andere Seite. Nur so gelten Sie als Fußgänger und haben Vorfahrt gegenüber von anderen Fahrzeugen!

 

Ein paar Worte über den Verkehr in den Straßen mit einem „Einfahrt verboten” Schild. Solche Straßen darf der Fahrradfahrer dann anfahren, wenn ein zusätzliches Schild es erlaubt und auf der anderen Straßenseite unter dem Einbahnstraßenschild ein zusätzliches Schild die Autofahrer auf die Gefahr der entgegenkommenden Radfahrern aufmerksam gemacht worden sind.

Das Transportieren von Personen mit dem Fahrrad

Auf einem zweirädrigen Fahrrad darf eine Person über 16 Jahren auf einem Zusatzsitz eine Person unter 10 Jahren transportieren. Von diesem lohnt es sich die Größe zu kaufen, die der des Kindes am besten passt und er muss so auf dem Fahrrad befestigt werden, dass weder der Sitz noch das Kind die Sicht des Fahrers beeinträchtigen, und dabei die Lampen des Fahrzeuges nicht verdecken.

Nutzung eines Fahrradanhängers

An das Fahrrad kann ein, maximal 70 cm breiter und 70 kg schwerer, einrädriger oder einachsiger, in zwei Spuren fahrender Anhänger angeschlossen werden. Dieser muss mit einem, das Licht reflektierendem roten Dreieck und einer hinteren, positionsanzeigender Lampe ausgestattet werden.

Ratschläge für Motorradfahrer

Das fahren mit einem Motorrad erlaubt einem größere Freiheiten, ist jedoch aber auch viel gefährlicher als das Autofahren. Der Motorradfahrer wird weder von der Karosserie noch von den Airbags geschützt, nur die Nutzung eines Helms ist obligatorisch. Das benutzen von ergänzender Schutzausrüstung ist zu empfehlen. Wir bitten Sie unsere Ratschläge zu befolgen, damit auch Sie die Vorteile des Motorradfahrens in Sicherheit genießen können!

Wenn die Saison beginnt…

Mit der Ankunft des guten Wetters werden die monatelang ungenutzten Motorräder rausgeholt, und leider passieren auf den Straßen die ersten Motorradunfälle. Um diese zu verhindern ist es wichtig, dass das Motorrad und auch sein Fahrer auf die Saison vorbereitet sind. Das Motorrad muss den Vorschriften gemäß dem KÖHÉM Erlass 6/1990 (IV. 12.) entsprechen. Für den sicheren Verkehr wird empfohlen, an fahrtechnischen Trainings teilzunehmen, bei denen auf einem Trainingsgelände unter sicheren Umständen die Fahrteigenschaften des Motorrades kennengelernt werden können und gelernt wird, wie eventuelle Gefahrsituationen abgewehrt werden können.

Vor dem ersten Start sollte der Ölstand, die Kühlflüssigkeit, sowie die funktionstüchtigkeit der Beleuchtung und der Hupe überprüft werden. Höchste Priorität genießt der Zustand der Räder, der Reifen und der Bremsen. Die Einstellungen der Steuerung muss auch überprüft werden. Währen dem Üben sollte stufenweise vorangeschritten werden!

Achten Sie besonders auf Fußgänger, und darauf, dass Sie für größere Fahrzeuge jederzeit sichtbar sind, führen Sie keine plötzlichen Manöver durch, die die restlichen Verkehrsteilnehmer verwirren können. Wir bitten Sie die Änderungen in den Verkehrsregeln jederzeit zu verfolgen!

Gefährliche Manöver mit dem Motorrad

Bremsen: Durch die Vielfalt der Motorräder gibt es keine einheitliche Bremstechnik! Die Stärke der vorderen und hinteren Bremskraft ist abhängig von dem Motorradtyp, davon ob wir einen Mitfahrer transportieren, und der Qualität bzw. dem Zustand der Straße.

Befahren von Kurven: Die Kurve soll langsam angefahren und unter gleichmäßigem Gasgeben eingenommen werden. Schließlich kann mit stufenweisem Gasgeben das wegrutschen des Hinterrades verhindert werden.

Überholen: Vor dem Manöver sollte man sich vergewissern, dass das vorausfahrende Fahrzeug nicht nach links abbiegt, ebenso sollten die umliegenden Straßen und Parkplätze beachtet werden. Überholen Sie niemals von rechts oder in einer Kurve!

Nachts: Fahren Sie nachts und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen niemals mit dunklem Plexiglas. Schauen Sie ausserhalb von Wohngebieten nie in die Scheinwerfer von entgegenkommenden Fahrzeugen und achten Sie auf nachtaktive Tiere.

Motorradfahren im Regen: Auf nassen Oberflächen ist die Haftung geringer, die Wasserschicht verdeckt Schlaglöcher, und Ölflecken werden unsichtbar. Fahren Sie mit langsamerem Tempo und halten Sie größeren Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern. Kanaldeckel, Schienen, staubige Straßenabschnitte, Straßenbemalung und gepflasterte Straßen rutschen besonders.

Verboten und gefährlich: auf einem Rad oder mit losgelassenem Lenkrad zu fahren, unfallgefährliche Kurven abzuschneiden und die durchgehende Mitellinie zu überschreiten.

Die meisten, von Motorradfahrern verursachten Unfälle können auf folgende Gründe zurückgeführt werden:

  • nicht angemessene Geschwindigkeit (absolute und relative Raserei)
  • nichtbefolgung der Regeln für Richtungsänderungen, Abbiegen und Fahren
  • ordnungswidrige Überholung
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Missachtung der Haltegebote.

Schutzkleidung für Motorradfahrer

Im Falle eines Unfalls können verschiedene Schutzausrüstungen nützlich sein. Von diesen muss immer die passende Größe gekauft werden, ansonsten schützen sie nicht, sondern können sogar zu Unfällen führen. Empfehlenswert ist das Tragen von Handschuhen, Stiefeln und eines mit Protektor ausgerüsteten Schutzanzuges.

 

 

 

 

Ratschläge für Autofahrer

Paragraph 4. § Absatz 1 Punkt c der Straßenverkehrsordnung („A közúti közlekedés szabályairól szóló 1/1975. (II.5.) KPM-BM együttes rendelet”) besagt, dass ein Fahrzeug nur von Personen gefahren werden darf, die nicht unter dem Einfluss von die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mitteln stehen, bzw. in deren Körper sich keine Reste von Alkohol befinden.

Der Alkohol gerät durch den Magen und den Darm in die Blutbahn, und durch seine Wirkung auf das Gehirn beruhigt und verlangsamt er die Funktionen des Körpers.

Die gleiche Menge Alkohol kann bei verschiedenen Personen auf verschiedener Weise seine Wirkung ausüben, dies wird beeinflusst durch das Körpergewicht, dem Zeitpunkt der letzten Mahlzeit und den die Absorption beeinflussenden Krankheiten. Der alkoholisierte Zustand schränkt die Lageerkennungs– und Problemlösefähigkeit ein, verlängert die Reaktionszeit. Dies kann im Verkehr verheerend sein!

Demjenigen, der in Ungarn unter dem Einfluss von Alkohol ein motorbetriebenes Fahrzeug fährt, kann ein Bußgeld - je nach Blutalkoholwert - in Höhe von 30.000 bis 100.000Ft verhängt werden, und ihm droht der Entzug des Führerscheines, dies zieht wiederum ein Gerichtsverfahren mit sich.

Überprüfung durch die sog. Finnische Methode

Im Komitat Baranya werden die betrunkenen Autofahrer regelmäßig durch die Verwendung der sog. finnischen Methode aus dem Verkehr gefiltert. Das Wesentliche bei der Methode ist, dass an einem gewissen Kontrollpunkt von mehreren Polizeibeamten innerhalb kürzester Zeit jeder Autofahrer auf Alkoholkonsum getestet wird. Wenn der Autofahrer keinen Alkohol konsumiert hat, kann er sofort weiterfahren, anderenfalls wird der Betroffene aus dem Verkehr gezogen und gegen ihn wird ein Verfahren eingeleitet.

Wenn Sie Alkohol konsumiert haben, bitten wir Sie für Ihre sichere Heimkehr zu sorgen. Hierzu bieten sich mehrere Möglichkeiten: wählen Sie aus der Partygesellschaft einen Fahrer aus, benutzen Sie die nächtlichen öffentlichen Verkehrsmittel, nehmen Sie ein Taxi, oder fragen Sie einen Angehörigen. Steigen Sie nie in das Auto von einem Familienangehörigen oder Bekannten ein, der Alkohol konsumiert hat. Sie sollten ihn sogar vom Fahren abhalten! Wenn Sie vom Alkoholkonsum Kenntnis hatten und es passiert etwas, tragen Sie an dem Geschehenen Mitschuld!

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